Schwandorf. Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit, dass die Stichwahl des Oberbürgermeisters aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ausschließlich als Briefwahl durchzuführen ist. Die Stadt Schwandorf hat deshalb von Amts wegen an alle Stimmberechtigten Briefwahlunterlagen versandt. Sollten die Unterlagen bis zum 26. März 2020 nicht zugestellt worden sein, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt bis spätestens Samstag, 28.03.2020, 12.00 Uhr erforderlich.

Das Wahlamt ist unter der Tel.-Nr. 09431/45-328 und 45-444 am Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Bei Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten der Deutschen Post AG muss hinsichtlich der Postlaufzeiten beachtet werden, dass der Wahlbrief bis spätestens 29. März 2020, 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Schwandorf eingegangen sein muss.

Der Wahlbrief kann auch in den Hausbriefkasten beim Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden, eine persönliche Abgabe ist derzeit nicht möglich.