Unfallfluchten in Schwandorf

Einen nicht alltäglichen Fall von Sozialbetrug konnten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden bei der Überprüfung eines Gastronomiebetriebs aufdecken.

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Der Firmeninhaber aus dem Raum Weiden unterließ es über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren, in insgesamt 30 Fällen, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlich ausbezahlten Bruttolöhne, fristgerecht und ordnungsgemäß anzumelden. Die erforderlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Geschäftsmann nicht entrichtet.

Außerdem wurden bereits geleistete Arbeitszeiten in erheblichem Umfang nicht entlohnt.

Zum Schein fungierte dabei der Sohn des Beschuldigten als Firmeninhaber.

Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den eigentlichen Geschäftsinhaber einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen a 35,-- €. Gegen den Sohn wurde das Verfahren eingestellt.

Der für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 18.500,--  Euro, für den der Geschäftsführer zusätzlich aufkommen muss.

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