STRAUBING, Landkreis STRAUBING-BOGEN. Am Donnerstag, 11.05.2017, gegen 07.00 Uhr, durchsuchte die Polizeiinspektion mit Unterstützung zusätzlicher Kräfte des Polizeipräsidiums Niederbayern die Wohnung eines 26-jährigen Straubingers sowie eines 25-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Straubing-Bogen nach Waffen und verbotenen Gegenständen.

Aufgrund eines konkreten Hinweises wurde zunächst bekannt, dass der 26-jährige Straubinger mit Gegenständen, die nach dem Waffengesetz verboten sind, Handel treiben würde. Aufgrund dessen beantragte die Staatsanwaltschaft Straubing beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Straubing einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 26-Jährigen, der gestern in der frühen Morgenstunden vollzogen wurde.

Bei der Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten u.a. zwei Langwaffen und entsprechende Munition sicher. Im Laufe der weiteren Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass sein Freund noch weitere verbotene Gegenstände in dessen Wohnung lagert.

Nachdem die Wohnung dieses 25-Jährigen Freundes auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Straubing durchsucht wurde, fanden die Beamten weitere zahlreiche verbotene Gegenstände, darunter eine Vielzahl von Taschenlampen mit Elektroschockfunktion, Einhandmesser, Schlagstöcke, eine größere Menge Böller aus Tschechien bzw. Polen, zwei Schusswaffen mit dazugehöriger Munition, selbstgebaute unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen, Reichskriegsflaggen und Propagandaaufkleber mit rechtsradikalem Hintergrund sowie Bargeld im unteren fünfstelligen Bereich. 

Die beiden Tatverdächtigen verfügen über keinerlei waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse. Die Kripo Straubing ermittelt nun gegen die beiden Männer wegen diverser Verstöße nach dem Waffengesetz sowie wegen etwaiger staatsschutzrechtlicher Delikte.

Nachdem sich die beiden jungen Männer geständig zeigten und sämtliche Waffen und verbotenen Gegenstände sichergestellt werden konnten, wurden die beiden Tatverdächtigen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Straubing nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.