Regensburg. Ab 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorliegt. Der Bundesrat hat am Freitag das entsprechende Gesetzesverfahren für den Übergang zur Grundsicherung nach dem SGB II verabschiedet. Welche Änderungen damit verbunden sind, dazu gibt das Jobcenter Landkreis Regensburg einige wichtige Informationen.

Geflüchtete aus der Ukraine bekommen ab dem 1. Juni neben Geld auch leichteren Zugang zu Integrationskursen oder zum Arbeitsmarkt. Für die finanzielle Versorgung und Integration sind dann die Jobcenter zuständig. Informationen hierzu und eine Online-Antragsstellung sind auf www.arbeitsagentur.de/ukraine ab sofort zum  1. Juni möglich.

Direkt nach Aushändigung der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels beim Ausländeramt, kann ein Antrag beim Jobcenter – das ebenfalls im Gebäude des Landratsamtes untergebracht ist – persönlich gestellt werden.

Weitere Fragen, die derzeit dem Jobcenter gestellt werden:

Ich beziehe bereits Asylbewerberleistungen vom Sozialamt, habe ich beziehungsweise haben wir auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter?

Wenn Sie nach dem 24. Februar 2022 eingereist sind und bereits vor dem 01. Juni 2022 Asylbewerberleistungen beziehen, werden wir Sie von uns aus kontaktieren beziehungsweise Sie werden von uns angeschrieben, um notwendige Informationen für die Berechnung und Bewilligung des Arbeitslosengeld II einzuholen. Eine zusätzliche Antragsstellung ist in diesem Fall nicht notwendig. In einem Übergangszeitraum bis zum 31. August 2022 erhalten Sie weiterhin solange Asylbewerberleistungen, bis Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld II erhalten.

Was kann ich schon jetzt tun?

Krankenkassenwahl:

Beim Arbeitslosengeld II werden Sie vom Jobcenter krankenversichert. Bitte informieren Sie sich bereits jetzt hierzu und wählen eine gesetzliche Krankenkasse aus, die Sie dann dem Jobcenter mitteilen.

Bankkonto:

Das Jobcenter überweist die Geldleistungen auf ein deutsches Bankkonto. Falls noch nicht geschehen, eröffnen Sie bitte schnellstmöglich ein eigenes Bankkonto bei einer Bank Ihrer Wahl. Die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Bankkontos wurden angepasst, so dass die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung vom Ausländeramt und Ihr Reisepass aus der Ukraine ausreichen.

Kindergeld:

Ab 01. Juni 2022 haben Sie mit einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis auch Anspruch auf Kindergeld, das Sie ab sofort online beantragen können unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Ich habe bereits Unterlagen für das Jobcenter ausgefüllt und abgegeben, was muss ich noch tun beziehungsweise beachten?

Wenn Sie bereits Unterlagen für das Arbeitslosengeld II beim Jobcenter oder Landratsamt abgegeben haben, helfen diese uns bereits für die Berechnung und Bewilligung der Leistungen ab 01. Juni 2022 weiter. Wir werden Sie von uns aus kontaktieren, um weitere Angaben zu erfragen oder Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II.

Welche weiteren Leistungen bietet das Jobcenter an?

Mit der Bewilligung vom Arbeitslosengeld II werden Sie von uns auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. Hierzu erhalten Sie eine Einladung für ein persönliches Gespräch, des Weiteren Informationen zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.

Wie erreiche ich das Jobcenter bei weiteren Fragen?

Neben unseren üblichen Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten, sind wir in der aktuellen Übergangsphase für Sie telefonisch über diese Rufnummer erreichbar:

0941 89936-111 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)

Zusätzlich erreichen Sie das Jobcenter Landkreis Regensburg auch unter folgender E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

oder per Post an:

Jobcenter Landkreis Regensburg

Altmühlstraße 3

93059 Regensburg