Homeoffice und Co.: Corona auch bei der Steuererklärung Herausforderung

Die meisten deutschen Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für das vorangegangene Jahr üblicherweise bis zum 31. Juli abgeben. Da der Stichtag in diesem Jahr ein Samstag ist, müssen die Unterlagen bis Montag, 2. August, beim Finanzamt eingetroffen sein. Aus Bequemlichkeit wird die Abgabe der Erklärung oft bis kurz vor der Deadline hinauszögert. Im Jahr 2021 könnte dies ein Fehler sein: Denn coronabedingt werden die Steuererklärungen vieler Menschen ganz anders ausfallen als gewohnt.


Etwa, weil man im Homeoffice gearbeitet hat oder der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden musste. Je nach persönlicher Steuersituation führt dies zu einer möglicherweise überraschenden Steuererstattung - oder auch zu einer Nachzahlung ans Finanzamt.


Da lohnt es sich, rechtzeitig zu prüfen, was die Steuererklärung für 2020 bringt. Mit der richtigen Software für den heimischen Computer oder App für das Smartphone nutzt man alle Möglichkeiten, das Ergebnis zu optimieren.

Corona-SteuerCheck lohnt sich für alle

Gravierende Auswirkungen hat die Pandemie bei vielen Menschen etwa bei der Entfernungspauschale, dazu kommen die oft beträchtlichen Aufwendungen bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes in den eigenen vier Wänden. Steuerlich relevant sind außerdem Corona-Boni und -Prämien sowie die Kurzarbeiterregelungen.

Die Software WISO Steuer von Buhl etwa hat deshalb einen separaten Corona-Bereich eingerichtet - den "Corona SteuerCheck". Damit können Angestellte und Selbstständige, die staatliche Corona-Hilfen erhalten haben, Sparchancen nutzen, und es wird vor allem nichts vergessen. 

Mehr Infos gibt es unter www.wiso-steuer.de. Dort kann man die Software unverbindlich ausprobieren - und damit kostenlos ausrechnen, ob man Steuern erstattet bekommt oder nachzahlen muss.

Viele Berufseinsteiger oder Singles in der Steuerklasse 1 sind zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet, aber auch für sie lohnt sich ein Check - denn ihnen winkt oft eine Erstattung vom Finanzamt. Wer im Kalenderjahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss sogar zwingend bis zum 31. Juli eine Steuererklärung abgeben.

Belege müssen erst auf Nachfrage nachgereicht werden

Die Software macht es Steuerzahlern besonders leicht, Daten für die Steuererklärung zu sammeln und zusammenzuführen. Viele Angaben liegen bereits digital vor, etwa beim Finanzamt. Sie werden automatisch abgerufen und von der App an der richtigen Stelle der Erklärung eingetragen. Oft ist die Steuererklärung damit bereits fertig ausgefüllt. 

Sind alle Daten erfasst, überträgt das Programm die Steuererklärung digital ans Finanzamt - ganz ohne Papier. Belege müssen nur auf Nachfrage nachgereicht werden. (djd)
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