Johanniter übernehmen Kinderhaus am Jahnweg

Wenzenbach. Die Johanniter haben die Trägerschaft für eine neue Kindereinrichtung in Wenzenbach übernommen. Der Vertrag über die Kooperation zwischen dem Regionalverband Ostbayern des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Gemeinde Wenzenbach erhielt im Rathaus in Wenzenbach seine Unterschriften.

Mit dem neuen Kinderhaus, das am Jahnweg gebaut wird, haben die Johanniter die insgesamt neunte Trägerschaft über ein Kinderbetreuungsangebot auf dem Gemeindegebiet Wenzenbach erhalten. Hierbei sind auch die Kinderbetreuungsangebote in Irlbach einbezogen.

Um die Kooperation hinsichtlich der bestehenden Einrichtungen zu erneuern und die Trägerschaft für das neue Kinderhaus sowie die Übergangseinrichtung in Modulbauweise an der Mittelschule in Wenzenbach schriftlich zu fixieren, ist Martin Steinkirchner, Regionalvorstand der Johanniter in Ostbayern, in Begleitung von Sylvia Meyer, Sachgebietsleitung Kindereinrichtungen bei den Johannitern in Ostbayern in das Rathaus nach Wenzenbach gekommen. 

Nach der Vertragsunterzeichnung hat sich die Johanniter-Vertretung mit Wenzenbachs 1. Bürgermeister Sebastian Koch über die Kooperation und das neue Kinderhaus ausgetauscht. „Wir freuen uns die seit mehr als 20 Jahren bestehende gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wenzenbach weiterführen zu können", so Martin Steinkirchner. Auch Bürgermeister Sebastian Koch steht der weiteren Johanniter-Trägerschaft positiv gegenüber: „Die Johanniter haben viel Erfahrung beim Thema Kinderbetreuung und diese wollen wir auch bei der neuen Einrichtung nutzen."

Die Johanniter in Ostbayern treiben die Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung stetig voran und sind mittlerweile Träger von über 120 Betreuungsangeboten in der Oberpfalz und in Niederbayern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Sylvia Meyer, Sachgebietsleitung Kindereinrichtungen der Johanniter Ostbayern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0941 46467-180.


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