Keine neuen Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg

Die Fristen für die beiden „Geflügelpest“-Sperrbezirke Lappersdorf und Zeitlarn gelten nur noch bis einschließlich Freitag, 03.03.2017. Danach gehen beide Sperrbezirke in das jeweilige Beobachtungsgebiet (im Radius von zehn Kilometern um das jeweilige betroffene Anwesen) über.

Eine genaue Übersicht bietet eine Karte unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/PM vom 03.03.2017. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Sonntag, 12.03.2017

In den Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder eingeführt noch ausgeführt werden, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Nähere Infos sind der entsprechenden Allgemeinverfügung unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/ Pressemitteilungen vom 29.01. bzw. 04.02., zu entnehmen.

Amtstierärztliche Untersuchungen in den Sperrbezirken sind abgeschlossen.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. Es gibt also keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg. Derzeit werden noch Untersuchungen in den Beobachtungsgebieten durchgeführt.

Die Frist für das „Geflügelpest“ Beobachtungsgebiet Höllohe/Schwandorf dauert bis einschließlich Samstag, 11.03.2017  an.

Das„Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen endet am Montag, 20.03. 2017. Am 09.02.2017 wurde in einem Hausgeflügelbestand mit rund 10. 000 Tieren in der Stadt Geiselhöring vom Landratsamt Straubing-Bogen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das vom Landratsamt Regensburg noch am selben Tag eingerichtete Beobachtungsgebiet gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Montag, 20.03.2017. Betroffen sind die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie der Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen. 

„Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Pentling und Pettendorf bereits aufgehoben

Die am 30.01.2017 vom Landratsamt (im Radius von zehn Kilometern um den Fundort) errichteten Beobachtungsgebiete im Falle der beiden „Wildvogel“-Geflügelpest-Fälle Pentling und Pettendorf sind bereits aufgehoben; somit auch die innerhalb der Restriktionszonen geltenden Anordnungen. Ausnahme ist die bis auf Weiteres bayernweit geltende Stallpflicht. Die Restriktionszonen erstreckten sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg sowie im Fall von Pentling auch auf den Landkreis Kelheim.

Das am 05.02.2017 vom Landratsamt festgelegte „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau endet voraussichtlich am Mittwoch, 08.o3. 2017.

Eine genaue Übersicht über die „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen bietet eine Karte unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/PM vom 03. 03.2017

„Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet  Stadt Regensburg gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2017. Aufgrund von insgesamt vier Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln hatte die Stadt Regensburg am 20.02. die bereits am 01.02.2017 verfügte Allgemeinverfügung verlängert. Das vom Landratsamt Regensburg eingerichtete Beobachtungsgebiet gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2017.

„Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

Am 22.02.2017 gab es im Stadtgebiet Regensburg einen weiteren Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher wurde im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Merianweg/Stadtteil Dechbetten) der verendeten Waldohreule ein „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk eingerichtet, der auch Teile des Landkreises betrifft. Im Sperrbezirk eingeschlossen sind die Gemeinden Pentling, Pettendorf und Sinzing mit insgesamt elf Ortsteilen. Die Frist für den Sperrbezirk gilt bis einschließlich Donnerstag, 16.03.2017. Danach geht der Sperrbezirk in das festgelegte Beobachtungsgebiet über. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Samstag, 25. 03.2017.

Hier die aktuellen Restriktionszonen im Überblick (Stand 03.03.2017)  

29.01. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Lappersdorf

01.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

02.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe /Schwandorf

04.02. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Zeitlarn

05.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau

09.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen

09.02. Erweiterung des am 01.02. eingerichteten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

20.02. Verlängerung des am 01.02. eingerichteten und am 09.02. erweiterten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

22.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

Übersichtskarten über die „Geflügelpest“- und „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de

Stallpflicht gilt bis auf Weiteres

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Vorgehen beim Fund eines verendeten Wildvogels

Beim Fund eines verendeten Wildvogels können Sie sich telefonisch an das Veterinäramt wenden, welches dann in Abhängigkeit von Fundort, Tierart und Zustand über den weiteren Verbleib des Kadavers entscheidet. Hält das Veterinäramt eine Untersuchung für nötig, werden Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung des Kadavers übernehmen. Verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte.

Kontakt:

Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ; Fax: 0941 4009 – 560. 

Weitere Hinweise:

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt und alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest.

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