Beim Stichwort Einbruchschutz denken viele Hausbesitzer zuerst an die Haustür und an Fenster im Erdgeschoss, die abgesichert werden sollen. Sträflich vernachlässigt werden hingegen oft die Hintereingänge, etwa der Kellerzugang oder die Tür von der Garage ins Eigenheim. Dabei gelten diese Bereiche neben den Terrassentüren als die Zugänge, an denen sich die Einbrecher am häufigsten zu schaffen machen.

 

Zum einen sind diese Bereiche oft von der Straße kaum einsehbar, sodass die Täter sich unbeobachtet fühlen, zum anderen verfügen die Türen, insbesondere ältere Modelle, kaum über eine einbruchhemmende Ausstattung. Mit dem Wechsel auf moderne Nebeneingangstüren können Eigentümer die Sicherheit in ihrem Zuhause deutlich erhöhen.

Einbruchschutz und Wärmedämmung in einem

Als grundlegende Empfehlung etwa der polizeilichen Beratungsstellen gilt, dass Nebeneingänge über eine einbruchhemmende Ausstattung gemäß der Widerstandsklasse RC 2 verfügen sollten. Dies bedeutet, dass Türen einem Einbruchversuch eines Gelegenheitstäters mit üblichen Werkzeugen bis zu drei Minuten standhalten. Studien haben ergeben, dass ein durchschnittlicher Einbruchversuch nicht länger als drei Minuten dauert. Bleibt er ohne Erfolg, flüchtet der Täter aus Angst, auf sich aufmerksam zu machen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch ungedämmte Seitentüren geht oft viel wertvolle Heizenergie verloren. Mit einer thermischen Trennung von Türblatt, Zarge und Schwelle sowie zusätzlichen Dichtungen können hingegen gute Wärmedurchgangswerte (U-Werte) erreicht werden - die Wärme bleibt im Haus, die Heizkosten sinken. Beiden Anforderungen wird zum Beispiel die Sicherheitstür KSI Thermo46 von Hörmann gerecht. Sie ist auch geeignet, um Keller und Wohnbereich mit einem wärmedämmenden Zugang voneinander zu trennen. Somit entweicht weniger Heizenergie aus dem bewohnten Flurbereich in den unbeheizten Keller.

Auf feuerhemmende Eigenschaften achten

Neben Einbruchschutz und Wärmedämmung sind auch Feuergefahren zu beachten, in der Garage ebenso wie im Heizungskeller. Für den Übergang von der Garage in den Keller muss laut Gesetzgeber eine feuerhemmende Tür eingesetzt werden. Hausbesitzer sollten daher auf eine sogenannte T30 feuerhemmende Funktion achten - dies besagt, dass die Tür einem Feuer mindestens 30 Minuten standhält, ohne dass die Flammen auf den danebenliegenden Raum übergreifen. Unter www.hoermann.de gibt es mehr Informationen sowie Adressen von örtlichen Fachhändlern, die zur Gebäudesicherheit individuell beraten. (djd)