Kreis Regensburg: Geflügelpest bestätigt

Im Landkreis Regensburg gibt es den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest. Bei der verendeten Gans aus dem kleinen Hobbygeflügelbestand mit 34 Tieren im Markt Lappersdorf konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald die hochpathogene Form des Virus H5 N8. nachweisen. Bereits am Freitagabend wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult. Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters hat das Landratsamt nun einen Sperrbezirk festgelegt.

Der eingerichtete Sperrbezirk gilt ab sofort. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Im Landkreis Regensburg umfasst der Sperrbezirk 34 Ortsteile der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Regensburg unterwww.landkreis-regensburg.de ,Rubrik „Vogelgruppe“ als PDF-Dokument hinterlegt. Ebenso eine Karte mit dem eingezeichneten Sperrbezirk (Bild).

Die in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Regensburg im Sperrbezirk 72 Geflügelhalter mit 2300 gemeldeten Tieren betroffen. Im Beobachtungsgebiet handelt es sich um 267 Geflügelhaltungen mit 243.860 gemeldeten Tieren.

Weiterhin Verdacht auf Geflügelpest bei zwei Wildvögeln

Derzeit werden vom Friedrich-Loeffler-Institut noch zwei Verdachtsfälle von Aviären Influenzaviren des Subtyps H5 bei einer in der Gemeinde Pettendorf aufgefundenen Wildgans und bei einem in der Gemeinde Pentling verendeten Schwan abgeklärt.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Kontakt:

Landratsamt Regensburg

Abteilung Veterinäramt

Tel. 0941 / 4009 – 557

E-Mail: veterinäDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fax: 0941 / 4009 - 560

Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Regensburg sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.

Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die Behörden des Freistaats stehen in intensivem Kontakt mit dem Bund und beobachten die Situation genau.

Wichtige Infos zur Vogelgrippe finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter (www.landkreis-regensburg.de). Unter der Rubrik Vogelgrippe sind die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes zum Vollzug des Tierseuchengesetzes sowie die Pressemitteilung des Umweltministeriums und die Eilverordnung des Bundes über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennenUm eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat Bayern auch die Überwachung verstärkt, indem das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert wird. In Bayern laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Monitoringprogramme auf AIV Infektionen für Wildvögel und Hausgeflügel. 

Weitere Informationen dazu unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

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