In der Seniorenresidenz Naabtalpark in Burglengenfeld fand am Sonntag eine Reihentestung statt. Die Reihentestung in einem weiteren Betrieb ergab bei 223 getesteten Mitarbeitern drei positive Fälle.
Im Gesundheitsamt steigt die Arbeitsbelastung nochmals an, da durch zahlreiche Mutationsfälle, deren Befunde zwangsläufig immer erst einige Tage später als die Positivmeldungen eingehen, viele Fälle doppelt bearbeitet werden müssen. Das gilt sowohl für Infektionsfälle als auch für Kontaktpersonen.
Mit der aktuellen Fünften Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beginnt ab Montag die bayernweite nächtliche Ausgangssperre erst um 22 Uhr, sie dauert wie bisher bis 5 Uhr. Sie gilt allerdings nur für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten hat. Welche Landkreise und kreisfreien Städte konkret davon betroffen sind, ist in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom heutigen 14. Februar aufgelistet.
Der Landkreis Schwandorf ist in dieser Übersicht mit vertreten, da am Dienstag die Inzidenz noch über 100 lag. Die nächtliche Ausgangssperre gilt damit fort, allerdings erst ab 22 Uhr, also eine Stunde später als bisher.
Neue Vorgaben für Grenzpendler aus Tschechien
Eine Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung hat deutliche Auswirkungen auf die Arbeitgeber von tschechischen Grenzgängern. Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne beim Grenzübertritt gelten nur noch für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist, wobei diese Tatsache durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen ist.
Diese Bescheinigung ist nach einer Übergangsfrist ab dem 17. Februar bei jeder Einreise mitzuführen und zum Beispiel bei einer polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs vorzulegen. Die weiteren Voraussetzungen für die Einreise, nämlich die Anmeldepflicht und die Testnachweispflicht, bleiben bestehen.
"Wir werden diese neue Bescheinigung zeitnah in unsere Homepage zum Download einstellen", so Hans Prechtl vom Landratsamt. Die Bescheinigung kann dann sogleich ausgefüllt und dem Landratsamt unter der Mailadresse