Kreis Schwandorf: Corona-Inzidenz bei 62,9 - Zwei weitere Frauen verstorben - Impfstoff eingetroffen

Kreis Schwandorf. Mit zwei Todesfällen steigt die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen im Landkreis Schwandorf von 75 auf 77. Betroffen sind eine 83-jährige Heimbewohnerin aus dem nördlichen Landkreis und eine 67-jährige Frau, die zu Hause lebte und zuletzt im Klinikum Amberg intensivmedizinisch versorgt werden musste.

Mit 28 neuen Infektionen steigt die Gesamtzahl auf 3.609. Die Probleme bei der Übermittlung von Datensätzen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das Robert-Koch-Institut sind behoben. Alle Zahlen sind nachgetragen, so dass beide Stellen dieselbe Gesamtzahl und auch dieselbe 7-Tage-Inzidenz ausweisen. Diese liegt aktuell bei 62,9.


Die Ergebnisse der Reihentestung im Elisabethenheim in Schwandorf liegen vor. 18 Bewohner wurden positiv getestet, wovon es sich bei rund der Hälfte um neue Fälle handelt. Bei den anderen positiven Bewohnern hat sich das bereits bekannte Testergebnis bestätigt.

Weiterer Impfstoff für den Landkreis
Im Impfzentrum in Nabburg werden am Freitag 585 Impfdosen angeliefert. "In der nächsten Woche erwarten wir zwei weitere Lieferungen mit insgesamt 650 Dosen. Dabei haben wir den Aufschlag von 20 Prozent, der sich aus der neuen Vorgabe der europäischen Arzneimittelbehörde EMA ergibt, noch nicht mitgerechnet. Demnach können von dem von der Mainzer Firma Biontech und seinem US-Partner Pfizer produzierten Impfstoff sechs statt bisher fünf Dosen aus einer Ampulle gezogen werden", so Hans Prechtl vom Landratsamt.


Unklarheit besteht zum Teil bei der Frage, wer derzeit an einer Beerdigung teilnehmen darf. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung auch tagsüber nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden darf. Als wichtiger Grund gilt die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis. Abordnungen von Vereinen gehören nicht zu diesem engsten Kreis, zumal die Gesamtzahl der Teilnehmer an der Beerdigung nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen sollte. 

Gemäß einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gilt diese Obergrenze auch für das Requiem. Nur dann, wenn ein Requiem ohne anschließenden Friedhofgang stattfindet, gelten für das Requiem nicht die strengeren Regeln für Beerdigungen, sondern die großzügigeren Regelungen für Gottesdienste.


Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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