Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet folgendes: Mit 19 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.269. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist aber weiter gesunken, da gleichzeitig 30 Fälle aus dem Berechnungszeitraum herausgefallen sind. Im Saldo reduziert sich die Zahl der „Fälle der letzten 7 Tage" von 115 auf 104. Für die Inzidenz bedeutet das, dass sie von gestern 77,8 auf heute 70,3 sinkt.


Das Ausbruchsgeschehens im Landkreis ist weiterhin als „diffus" zu bezeichnen. Weitere Auswahlmöglichkeiten auf den offiziellen Meldevordrucken sind übrigens die Begriffe „Cluster", „Lokal begrenzt" bzw. eine eigene Einordnung. Ein diffuses Infektionsgeschehen bedeutet, dass wir keinen Hotspot im Landkreis haben, dass keine Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl schwerpunktmäßig betroffen ist und dass nahezu alle Lebensbereiche von A wie Arbeitswelt bis Z wie Zuhause betroffen sind.

Auch wenn sich heute eine Infektion bei einer Mitarbeiterin in der Asklepios Klinik im Städtedreieck (Krankenhaus Burglengenfeld) bestätigt hat, ist das einer dieser Einzelfälle und Teil des diffusen Geschehens. Eine Reihentestung findet heute in einer Station des Barmherzige Brüder Krankenhauses St. Barbara Schwandorf statt.

Aus Schulen, Kindergärten und Firmen sind heute keine Fälle bekanntgeworden. In einer Firma, die zuletzt am meisten betroffen war, wird die Endtestung in der ersten Juni-Woche stattfinden. Eine frühere Endtestung würde keinen Sinn machen, da die bereits identifizierten Infektionen erst abheilen müssen. Eine aktuelle Testung könnte deshalb nur eine weitere Reihenuntersuchung, aber keine Endtestung sein.

Viele Einzelfragen erreichen das Amt

Zwei der an uns herangetragenen Fragen, die von allgemeinem Interesse sein könnten, beantworten wir im Rahmen dieser Pressemitteilung.

Frage:

Dürfen zwei Gruppen mit zwei Trainern gleichzeitig und räumlich getrennt auf einem Fußballplatz trainieren?

Antwort:

Die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte ist nur dann erlaubt, wenn die jeweilige Sportstätte räumlich und funktional klar voneinander abgetrennte Sportflächen aufweist (z. B. einzelne Tennisplätze in einer Tennisfreianlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten. Mit anderen Worten: in jedem 16er trainiert eine Gruppe, geht nicht!

Frage:

Dürfen im Fitnessstudio Kurse abgehalten werden?

Antwort:

Im Innenbereich ist bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, möglich. Kurse dürfen nicht abgehalten werden. Möglich ist nur Einzeltraining.

Sinkt die Inzidenz unter 50, ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.