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Landkreis Schwandorf: Am 19. Mai 93 Infektionen, am 20. Mai bislang 61

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf berichtet: Mit 93 neuen Erstmeldungen am Donnerstag und heute bislang 61 liegt die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie aktuell bei 56.607. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank von gestern 359,7 auf heute 336,8.

Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen neuen Infektionen ist erstmals seit seinem Auftreten Ende Februar – wenn auch nur marginal – von 70 auf 69 Prozent gesunken. Leider geht diese Tendenz mit der Tatsache einher, dass bei einer stichprobenartigen Sequenzierung gestern erstmals die südafrikanische Omikron-Variante BA.5 im Landkreis nachgewiesen wurde. Diese Variante sei nochmal infektiöser, da sie zum einen aufgrund genetischer Veränderungen etwas besser an menschliche Zellen andocken kann und zum anderen wohl den durch eine Impfung oder Infektion aufgebauten Immunschutz leichter umgehen kann. Jedoch gibt es aktuell keine Hinweise, dass bei dieser Subvariante vermehrt schwere Verläufe oder Todesfälle auftreten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Variante auf das Infektionsgeschehen im Landkreis auswirkt. Ergänzend verweisen wir zur Frage der Gefährlichkeit dieser neuen Omikron-Variante auf die in unserer Pressemittteilung Nr. 623 vom 13. Mai 2022 in Bezug genommene Bewertung des Norddeutschen Rundfunks.

Technisches Ablaufdatum hat keine rechtliche Relevanz

Beide gängigen Corona-Apps, die Corona-Warn-App und die CovPass-App, kündigen elf Monate nach der Zweitimpfung an, dass das Impfzertifikat der Zweitimpfung nach genau einem Jahr ablaufen würde. Angezeigt wird das auch denjenigen Nutzern, die das Impfzertifikat für die Drittimpfung eingescannt haben. Diese Hinweise haben keine rechtliche Relevanz. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Das Zertifikat gilt ab dem Tag der Injektion auf unbestimmte Zeit und vorerst uneingeschränkt. Denn in Deutschland gibt es derzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impf-Zertifikaten begrenzt. Das in den Apps hinterlegte technische Ablaufdatum von zwölf Monaten hat keine praktischen Auswirkungen.

Einreisen in EU-Länder: Impfzertifikat 270 Tage gültig

Bei Reisen ins Ausland greift zumindest innerhalb der EU eine einheitliche Regelung: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder 270 Tage nach der Grundimmunisierung gültig. Nach Ablauf der 270-Tage-Frist (neun Monate) werden Menschen ohne Booster-Impfung bei Grenzübertritten Ungeimpften gleichgestellt.

Wer ohne Genesenenstatus zweimal geimpft ist, gilt ab 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis als grundimmunisiert.

Aktuell gilt ein Zertifikat nach einer Booster-Impfung EU-weit zeitlich unbegrenzt. Trotz der vereinheitlichten Regelung haben die Länder einen Gestaltungsspielraum: Sie dürfen bei der Einreise sowohl auf die Vorlage des Zertifikats verzichten als auch zusätzliche Tests verlangen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.

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