Landkreis Schwandorf: Die Inzidenz liegt über 600

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet: Das sind schon beachtliche Sprünge. Vor zwei Tagen, am Montag, haben wir als Überschrift gewählt „Die Inzidenz liegt über 500". Heute am Mittwoch, 26. Januar, liegt sie bereits über 600, und zwar deutlich.


Nach 503,1 am Montag und 576,5 am Dienstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Mittwoch bei 641,2. Ursächlich für diesen Anstieg sind 179 Fälle am Montag, 24. Januar, sowie 266 Fälle am Dienstag 25. Januar. Heute haben uns bislang 265 Erstmeldungen erreicht. Die Gesamtzahl der Infektionen hat damit eine weitere Tausenderschwelle überschritten. Genau 18.101 Infektionen weist die Statistik im Moment aus.

Verstorben mit COVID ist ein 92-jähriger Heimbewohner, der geboostert war. Die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen steigt damit auf 239.

Die bestätigten Omikron-Fälle sind, obwohl nicht mehr bei allen positiven PCR-Testungen ein routinemäßiges Mutationsscreening erfolgt, auf 777 angestiegen. Mit einem Rundschreiben zum Vorgehen bei Infektionsfällen im Schulsetting in der sog. Omikronwelle haben wir uns heute an alle Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler gewandt. Wie auch Nachbarlandkreise müssen auch wir aufgrund des deutlichen Anstiegs der Zahl der täglichen Neuinfektionen von den standardmäßigen, ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführten Ermittlungen abweichen. Sollte die Zahl der Infektionsfälle binnen einer Woche in einem Klassenverband zwei übersteigen, ist die gesamte Klasse mit der Ankündigung der Notwendigkeit der Quarantäne nach Hause in Absonderung zu senden. Für den Bereich der Kindertagesstätten befindet sich ein vergleichbares Rundschreiben in der Abstimmungsphase.

Die Sieben-Tage-Inzidenz wird morgen weiter ansteigen, da aufgrund der heutigen vielen Infektionen mehr Fälle in den Sieben-Tage-Zeitraum hineinrechnen werden, als acht Tage zurückliegend wieder herausfallen.

Der am 24. Januar mitgeteilte Ausbruch im Marienheim in Neunburg vorm Wald weitet sich aus. Betroffen sind jetzt 46 Bewohner und 25 Mitarbeiter. Von insgesamt sechs Bewohnern, die ins Krankenhaus eingeliefert wurden, konnten drei wieder ins Heim zurückverlegt werden.

Einzelne Fälle sind auch in anderen Heimen identifiziert worden. Dort bereits von einem Ausbruch zu sprechen, verbietet sich aber.

4.984 Impfungen in einer Woche – zu 79 Prozent Booster

Jede Impfung ist wichtig. Deshalb wollen wir es nicht geringschätzen, dass sich in den sieben Tagen vom 19. bis 25. Januar 362 Personen eine Erstimpfung verabreichen haben lassen. Gleichwohl ist die Zahl überschaubar. Die 362 Erstimpfungen verteilen sich auf 100 in den beiden Standorten unseres Impfzentrums und 262 bei den Hausärzten.

Außerdem wurden 689 Zweitimpfungen (davon 200 im Impfzentrum) und 3.933 Boosterimpfungen (davon 1.000 im Impfzentrum) gespritzt. Alles in allem haben wir in unserem Impfzentrum 1.300 Mal geimpft, die Hausärzte 3.684 Mal.

Uns haben einige Beschwerden erreicht, wie die verfügten Lockerungen für Kultur- und Sportveranstaltungen mit dem hohen Infektionsgeschehen zusammenpassen. Diese Frage haben aber nicht wir zu beantworten, da es sich insoweit um landesweite Vorgaben handelt.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.


An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, bzw. an volljährige Schülerinnen und Schüler, (die derzeit eine Schule im LK SAD besuchen)

Betreff: Vorgehen bei Infektionsfällen im Schulsetting in der sog. Omikronwelle

Sehr geehrter Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Schüler/innen,

leider haben die aktuellen regionalen Infektionszahlen im Landkreis Schwandorf inzwischen ein Ausmaß erreicht, dass eine arbeitstägliche, den Einzelfall würdigende Abarbeitung der gemeldeten Infektions-(Verdachts-)fälle einschließlich Kontaktpersonenermittlung im Schulsetting durch das Gesundheitsamt nicht mehr unverzüglich gewährleistet werden kann.

In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.01.2022 „Umgang mit Infektionsfällen –Anpassung der Quarantäneregelungen" wurde den Schulen eine klare und konkrete Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen bei Bekanntwerden positiver Fälle in einer Schulklasse an die Hand gegeben. Zu dem aktuellen Stand der Quarantäneregeln (Stand 20.01.2022) wurden Sie bereits durch die Schulen informiert.

Unter Berücksichtigung der steil steigenden Fallzahlen und den langen Wartezeiten bis zum Vorliegen der PCR-Auswertung ist es nach Einschätzung des Gesundheitsamtes derzeit nicht mehr zielführend, mit notwendigen Schutzvorkehrungen zur Infektionseindämmung auf die Bestätigung der Diagnose mittels PCR-Test zu warten. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt folgendes Vorgehen mit den örtlichen Schulleitungen abgesprochen: Im Falle der Meldung eines positiven PCR- oder Schnelltests ist der betroffene Schüler durch die Schulleitung nach Hause in Isolation zu senden.

Positive Schul-Schnelltests asymptomatischer Schüler sollen in der Apotheke oder an Teststellen durch geschultes Personal bestätigt werden. Im Falle eines positiven Antigenschnelltestergebnisses ist von einem Infektionsfall auszugehen. Bis dato ist im Anschluss ein PCR Test dennoch erforderlich. Nur wenn der professionelle Antigen-Bestätigungsschnelltest negativ ausfallen sollte, (der Schulschnelltest also nicht bestätigt wird) besteht weiterhin akut Abstimmungsbedarf mit dem Gesundheitsamt zum weiteren Vorgehen. Sollte die Zahl der Infektionsfälle binnen einer Woche in einem Klassenverband 2 übersteigen, ist die gesamte Klasse mit der Ankündigung der Notwendigkeit der Quarantäne nach Hause in Absonderung zu senden. Offizielle Quarantänebescheide durch das Gesundheitsamt werden so zeitig wie möglich, ggf. retrospektiv erstellt. Liegt die Zahl der Infektionsfälle unter 2 kann die Schule nach klaren Vorgaben vorab eine Risikostratifizierung durchführen, ob einzelne Schüler unter die Kategorie „enge Kontaktperson" fallen und diese nach Hause schicken. Auch in diesem Fall werden die offiziellen Quarantänebescheide nachgereicht.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir mit dem beschriebenen Vorgehen von den standardmäßigen, ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführten Ermittlungen abweichen.

Zum Schutz Ihres Kindes und der Schulfamilie halten wir ein pragmatisches Vorgehen ohne Zeitverzögerung derzeit für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Stefanie Bauer Medizinaloberrätin

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Zertifizierung der Kreisklinik Wörth a. d. Donau