Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf: „Dieses Update enthält Fehlerbehebungen und Leistungsverbesserungen" liest man oft auf seinem iPhone, wenn eine App aktualisiert wird. Ähnlich verhält es sich mit den aktuellen Corona-Zahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heute für den Landkreis Schwandorf vermelden. Beide sprechen von 26 Fällen, was die Gesamtzahl der Infektionen von gestern 8.438 auf heute 8.464 ansteigen lässt. Ist das richtig?


Ja, es wurden gestern 26 Fälle in die Statistik eingepflegt. Allerdings sind darunter nur neun neue Fälle, die auch Eingang in die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz finden. Bei den anderen 17 Fällen handelt es sich um die Pflege von Daten, die länger als eine Woche zurückliegen. Mit den Hintergründen solcher Korrekturen haben wir uns ausführlich in unserer Pressemitteilung vom 30.06.2021 befasst.

Heute haben wir bislang (Stand 17.30 Uhr) sechs neue Fälle. Unter den 15 Infektionen von gestern (9) und heute (6) befinden sich drei weitere Mitarbeiter der von einem Ausbruch betroffenen Firma in Wackersdorf, in der heute eine Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt stattfand. Der Ausbruch ist noch nicht unter Kontrolle. Weitere Fälle betreffen Kontaktpersonen zu dem Gesundheitsamt bereits bekannten Fällen, Reiserückkehrer (von denen einer vollständig geimpft war), eine Großfamilie mit neun Personen, von denen fünf erkrankt sind, und auch Personen, bei denen die Ansteckungsquelle unklar ist. Wir erleben immer wieder Personen, die aus allen Wolken fallen, weil sie bei einem Routinetest, den sie zum Beispiel für einen Krankenhausbesuch haben machen lassen, plötzlich als positiv identifiziert werden. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Montag erstmals seit Wochen wieder über 25 lag, sank am Dienstag auf 24,4 und stieg heute auf 27,7.

Folgen für Schulen kurz vor den Sommerferien

In Quarantäne befinden sich eine sechste und eine achte Klasse der Mittelschule in Neunburg vorm Wald. Nach einem positiven Fall an der Mittelschule in Schwarzenfeld brauchte sich dagegen nicht die gesamte Klasse, sondern nur die Banknachbarin in Quarantäne zu begeben. Weshalb Infektionen an Schulen unterschiedliche Konsequenzen für den Klassenverband haben können, haben wir in unserer Pressemitteilung Nr. 381 vom 17.05.2021 erläutert.

Die aktuellen Impfzahlen

An den beiden Standorten unseres Impfzentrums in Nabburg und Maxhütte-Haidhof wurden in den letzten sieben Tagen 550 Impfungen verabreicht, davon 150 Erst- und 400 Zweitimpfungen. Unser mobiles Team hat beim Globus Warenhaus in dieser Zeit 180 Personen geimpft, davon 130 Erst- und 50 Zweitimpfungen. Bei den Zweitimpfungen kann es sich natürlich noch nicht um solche Personen handeln, die auch ihre Erstimpfung beim Globus bekommen hätten, da die Wartezeit zwischen Erst- und Zweitimpfung noch nicht abgelaufen wäre. Vielmehr handelt es sich um solche Personen, die eine Erstimpfung mit Astrazeneca bei ihrem Hausarzt erhalten hatten und jetzt eine Kreuzimpfung mit Biontech beim Globus gewünscht haben.

Insgesamt wurden im Impfzentrum und beim Globus also in der letzten Woche 730 Impfungen verabreicht, davon 280 Erst- und 450 Zweitimpfungen. Die Gesamtzahl der in unserer Verantwortung stehenden Impfungen hat sich damit auf 80.780 Impfungen erhöht, davon ist die Impfserie durch die zweite Impfung oder durch die Einzelimpfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson bei 36.800 Personen abgeschlossen.

Die Hausärzte im Landkreis Schwandorf haben in den letzten sieben Tagen 3.008 Mal die Spritze angesetzt. Die Gesamtzahl hat sich damit auf 75.535 erhöht, davon 40.004 Erst- und 35.531 Zweitimpfungen.

Aktivitäten der Hilfsorganisationen bleiben an den Schnellteststationen

Das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben auch in der vergangenen Woche mehr als 1.000 Testungen an den Schnellteststationen durchgeführt. Genau 1.011 Testungen waren es in der 29. Kalenderwoche (Vorwoche 1.045). Drei Schnelltests ergaben ein positives Ergebnis, das anhand eines PCR-Tests abzuklären war. Die Positivquote liegt bei 0,3 Prozent (Vorwoche 0,0 bei keinem positiven Test).

Der Grundbedarf an Testangeboten ist somit gleichbleibend. Im Hintergrund laufen aktuell die Anpassungen der Abläufe an den Teststellen zur Erfüllung der in der Corona Testverordnung zum 1. August wirksam werdenden Vorgaben. Diese umfassen auch die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung von Testzertifikaten für die Corona Warn App. Aufgrund des laufenden Betriebes der Teststellen ergibt sich ein fließender Übergang, einzelne Teststellen wie z.B. das Schnelltestzentrum im Sepp-Simon-Stadion Schwandorf wurden bereits umgestellt. Bis zum 1. August werden alle Teststellen umgestellt sein.

Mit der Einführung einer neuen Softwarelösung erfolgt künftig neben der optionalen Bereitstellung für die Corona-Warn-App auch die Befundübermittlung primär per Mail und SMS. Das Warten auf das Testergebnis an der Teststelle ist somit nur noch dann notwendig, wenn im Einzelfall weiterhin ein auf Papier gedrucktes Zertifikat benötigt wird. Dies ist aber den ersten Erfahrungen nach nur in wenigen Fällen der Fall. Bei einem ungültigen Testergebnis, das eine Wiederholung des Tests notwendig macht, oder bei einem positiven Testergebnis wird der Proband gebeten, an die Teststelle zurückzukehren. Auch weiterhin wird nach einem positiven Schnelltest direkt an der Teststelle die Abnahme eines PCR–Labortests angeboten.

Änderungen ergeben sich auch bei der Terminbuchungsplattform, wobei alle Termine nach wie vor über https://www.etermin.net/coronatest ersichtlich bleiben. Von dort erfolgt die Weiterleitung auf die neuen Buchungsseiten der Teststellen. Alle Hinweise zur Testung und den geänderten Abläufen werden bei der Terminbuchung übermittelt und auch vor Ort an den Teststellen durch die Sanitätskräfte vermittelt.

Verlängerung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Bayerische Staatsregierung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Geltungsdauer der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt bis zum Ablauf des heutigen Mittwochs galt, bis zum 25. August verlängert. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Beschlüsse noch gestern in einer entsprechenden Rechtsverordnung umgesetzt. Auch die amtliche Begründung für die Rechtsänderung ist im Internet frei abrufbar, und zwar unter

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-517/

Verbunden mit der grundsätzlichen Verlängerung der Corona-Maßnahmen sind weitere Lockerungen und Maßnahmen, über die überörtlich berichtet wurde (mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen, Testpflicht für Besucher und Personal in Alten- und Pflegeheimen, Impfangebot an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren).

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.