Schwandorf. Heute sind zwei neue Infektionen mit dem Coronavirus identifiziert worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Montag bei 3,4 lag, liegt gestern und heute bei 2,7.


In der gestrigen Kabinettssitzung hat der Bayerische Ministerrat die Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli beschlossen. Bislang waren sie bis zum 4. Juli befristet. Im Zuge der Verlängerung wurden weitere Erleichterungen beschlossen, die ab 1. Juli gelten.

Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Diese Regelungen gelten auch für Tagungen und Kongresse.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschule verbleibt es bei den bisherigen Lockerungen.

Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1.00 Uhr nachts und damit eine Stunde länger als bisher zur Verfügung gestellt werden. Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.

Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die sog. Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur).

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anpassen.

Mit einer zielgerichteten Impfaktion sollen auch Studierende in Bayern in die Bayerische Impfstrategie einbezogen werden. Dies kann ein wesentlicher Baustein zu einem sicheren Präsenzbetrieb an den Universitäten und Hochschulen in Bayern im Wintersemester 2021/2022 sein. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dafür ein Konzept erarbeiten.

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