Schwandorf. Mit 18 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.334. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt von 38,5 auf 37,2 und liegt damit den dritten Tag in Folge unter 50.


Sollten wir in den nächsten Tagen unter dieser Schwelle bleiben, werden wir das gesetzlich notwendige Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für weitere Öffnungsschritte einholen und diese verfügen, sobald das Einvernehmen vorliegt.

Die aktuelle Inzidenz im Landkreis Schwandorf stellt sich im Vergleich zu anderen Gebietseinheiten wie folgt dar:

Landkreis Schwandorf          37,2

Oberpfalz                              35,6

Bayern                                  40,1 lt. RKI          bzw. 40,6 lt. LGL

Deutschland                         39,8


Für die Berechnung, ob die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf über oder unter 50 pro 100.000 Einwohner liegt, ist entscheidend, ob wir innerhalb von sieben Tagen mehr oder weniger als 74 Infektionen haben.

Zwei weitere Hausstände sind erst bei einer Inzidenz unter 35 erlaubt

Für eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen ist nicht der Wert 50, sondern der Wert 35 entscheidend, da die Bandbreiten in diesem Bereich „über 100", „zwischen 35 und 100" und „unter 35" lauten (§ 4 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 pro 100.000 Einwohner errechnet sich, wenn wir innerhalb von sieben Tagen weniger als 52 neue Infektionen haben. Denn bei 52 Fällen in sieben Tagen liegt die Inzidenz bei 35,2 und bei 51 Fällen bei 34,5.

Liegt die Inzidenz unter 35, ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird, gestattet.

Liegt die Inzidenz über 35, sind Treffen nur mit einem weiteren Hausstand erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Die Öffnungen aufgrund der sinkenden Inzidenz im Landkreis Schwandorf sind das eine. Das andere wird die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sein, die ab dem 7. Juni gelten wird. Deren Inhalt ist freilich noch nicht bekannt. Fest steht nur, dass alle bislang geltenden Regelungen, seien sie für ganz Bayern oder inzidenzabhängig gültig, mit Ablauf des 6. Juni 2021 außer Kraft treten.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.