Landkreis Schwandorf: Nachfrage im Impfzentrum und bei Hausärzten steigt leicht an

Schwandorf. Im Landkreis Schwandorf wurden am Montag, 27. September und am Dienstag, 28. September insgesamt 19 neue Coronafälle bekannt. Dementsprechend weist das RKI heute eine Inzidenz von 47,8 aus.


Die Gesamtzahl der Coronafälle steigt damit auf 9.015. Leider verstarb gestern am Dienstag eine 100-jährige Frau im Krankenhaus Burglengenfeld. Sie ist der 160. Todesfall im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung.

Aktuell geht das Gesundheitsamt an sieben Schulen im Landkreis positiven Schnelltests nach. Dass ein positiver Schnelltest nicht automatisch eine Coronainfektion bedeuten muss, zeigt das Beispiel des BRK-Kindergartens in Bodenwöhr. Dort bestätigte sich ein Verdachtsfall nach erfolgtem PCR-Test nicht. Eine PCR-Reihentestung in einem Wackersdorfer Seniorenheim brachte keine Folgefälle.

2.245 Impfungen in den letzten sieben Tagen

Das Impfzentrum in Nabburg verabreichte vom 22. bis 28. September 1.050 Impfungen, davon 540 in unserem Impfbus. Von den mehr als 1.000 Impfungen in der zurückliegenden Woche wurden 250 Personen zum ersten Mal und 720 Personen bereits zum zweiten Mal geimpft. Darüber hinaus wurden auch 80 Personen mit einer Drittimpfung versorgt. Die Hausärzte haben in diesem Zeitraum 1.195 Mal gegen Corona geimpft. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 440 Erst-, 559 Zweit- und 196 Auffrischungsimpfungen.

Öffnungszeiten des Impfzentrums

Die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums in Nabburg lauten wie folgt:

Donnerstag geschlossen

Freitag 10-15 Uhr

Samstag 12-17 Uhr

Sonntag geschlossen

Berufsschüler reicht Schülerausweis nicht automatisch aus

Gemäß §3 der 14. BayIfSMV sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von den Testnachweiserfordernissen befreit. Jugendlichen und Heranwachsenden reicht als Nachweis demzufolge die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Es ist jedoch dringend zu beachten, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn die Schüler in einen regulären Schulbetrieb eingebunden sind. Diese Prämisse dürfte im Falle von Berufsschülern nur in Phasen des Blockunterrichts erfüllt sein. Wir weisen daher darauf hin, dass bei der Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regel Berufsschüler nicht automatisch durch Vorlage eines Schülerausweises von der oben beschriebenen Testnachweispflicht befreit sind.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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