Landkreis Schwandorf: Vier, sechs, einer und am Montag vier neue Fälle

Schwandorf. Das Landratsamt meldet: Aus den zwei Fällen, die wir am Freitag um 16.30 Uhr vermeldet hatten, wurden noch vier. Es folgten sechs Infektionen am Samstag und eine am Sonntag. Am Montag haben wir bislang (Stand 17.30 Uhr) vier Fälle.


Es könnten noch mehr werden, da weitere positive Schnelltests und zahlreiche Kontaktpersonen bekannt sind. Dabei handelt es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen und nicht um einen Ausbruch in einer bestimmten Einrichtung oder in einem Betrieb. Die Gesamtzahl der Infektionen liegt jetzt bei 8.589 und die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 19,6. Verschärfte Testnachweiserfordernissen treten in Kraft, wenn der Grenzwert von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Dann gilt zum Beispiel auch für Vereinsversammlungen die 3G-Regel, das heißt, der Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Obwohl die bisherigen Corona-Maßnahmen noch bis zum Mittwoch gegolten hätten, wurden die neuen Vorgaben bereits heute in Kraft gesetzt. Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum sechsten Mal geändert. Dabei wurde ihre Geltung bis zum Ablauf des 10. September verlängert. Die Änderungen und die amtliche Begründung dazu sind in unserer Corona-Homepage unter „Downloads" veröffentlicht. Die aktuelle Lesefassung, also die Verordnung unter Einarbeitung aller Änderungen, ist unter

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13/true

abrufbar.

Aktivitäten der Hilfsorganisationen an den Schnellteststationen

Das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben in der vergangenen Woche 1.107 Testungen an den Schnellteststationen durchgeführt (Vorwoche 1.268). Wie in der Vorwoche waren zwei Schnelltests positiv. Der Bedarf an Schnelltestungen hat sich nur geringfügig reduziert und konzentriert sich hauptsächlich auf Reiseantritt und Reiserückkehr. Mit einer stark ansteigenden Nachfrage an Testungen ist zu rechnen, falls die Inzidenz auf 35 oder höher steigt. Die Hilfsorganisationen werden in diesem Fall Ihr Angebot im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Ressourcen hochfahren. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Ressource „Testung" und somit eine der drei Säulen der 3G-Regel in ihrer Kapazität begrenzt zur Verfügung steht. Die Empfehlung lautet daher, möglichst auf die inzwischen gut verfügbare Säule „geimpft" zu setzen. Wer vorab unter https://www.etermin.net/coronatest einen Termin gebucht hat, kann zuverlässig davon ausgehen, getestet zu werden. Ohne Terminbuchung kann die Testung nur im Rahmen freier Kapazitäten erfolgen, da an den Teststellen mit hoher Auslastung und für Personen ohne Termin mit Wartezeiten zu rechnen ist.

Letzte Impfungen in Maxhütte-Haidhof

Wie bereits angekündigt, wird die Außenstelle unseres Impfzentrums geschlossen. Impfungen in Maxhütte-Haidhof sind nur mehr am Mittwoch und am Freitag von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr möglich.

Geöffnet bleibt das Impfzentrum in Nabburg. Hier wird am Dienstag von 8.30 bis 12.30 und 13.30 bis 17 Uhr geimpft und von Mittwoch bis Freitag von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.

Der Impfbus steht morgen und am Mittwoch wieder vor dem GLOBUS Warenhaus in Schwandorf, und zwar von 10 bis 13 und von 14 bis 18 Uhr.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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