Landkreis Schwandorf: Zwei Todesfälle über Weihnachten

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf teilt Folgendes mit: Das Infektionsgeschehen über die Weihnachtsfeiertage fassen wir wie folgt zusammen:


Donnerstag, 23. Dezember              48 Fälle  gesamt 15.406           Inzidenz 239,1

Freitag, 24. Dezember                     43 Fälle  gesamt 15.449           Inzidenz 220,2

Samstag, 25. Dezember                  22 Fälle  gesamt 15.471           Inzidenz 204,7

Sonntag, 26. Dezember                     9 Fälle gesamt 15.480            Inzidenz 177,1

Montag, 27. Dezember        bislang 15 Fälle gesamt 15.495            Inzidenz 179,8


Gestiegen ist auch die Zahl der Todesfälle von 215 auf 217. Verstorben ist eine 72-jährige Frau, die zu Hause gelebt hatte. Auf der Intensivstation des Klinikums St. Marien in Amberg verstarb ein 27-jähriger Mann, der nicht geimpft war.

Über die Feiertage hat sich unter den positiven Fällen drei Mal die Omikron-Mutante bestätigt. Bislang waren vier Fälle bekannt, von denen nur einer seinen Hauptwohnsitz im Landkreis hat (unsere Pressemitteilung vom 17. Dezember). Bei zwei der drei neuen Omikron-Fälle handelt es sich um Personen, die kürzlich beim Skifahren in Tirol waren. Die offizielle Zahl der Omikron-Fälle im Landkreis (ohne Nebenwohnsitz) erhöht sich damit von eins auf vier.

Sorge im Elisabethenheim Schwandorf

Nachdem sich am 23. Dezember auf einer Wohnebene zwei Fälle bei einem PCR-Test bestätigt hatten, beide Personen Symptome aufwiesen und auch zwei enge Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt werden mussten, wurde zusätzlich zu den erforderlichen hygienischen Schutzvorkehrungen eine intensivierte Antigen-Schnelltestung der Bewohner und Mitarbeiter eingeleitet. Dies geschah im Vorgriff auf eine PCR-Reihentestung, die heute stattfand. Die Schnelltest-Aktion erfolgte am 23. Dezember in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage, um weitreichendere Maßnahmen für alle Betroffenen so gering wie nötig zu halten.

Nachdem der letzte Ausbruch in der Einrichtung erst wenige Wochen zurücklag, wurde die Heimleitung außerdem aufgefordert, dem Gesundheitsamt eine Auflistung der seinerzeit Genesenen im betroffenen Wohnbereich zukommen zu lassen, um eine Abschätzung des Infektionsrisikos für die restlichen Bewohner durchführen zu können.

Am 24. Dezember wurden in einer Schnelltestung drei weitere Bewohner aus einer anderen Wohnebene und ein Mitarbeiter als positiv erkannt.

Nachdem an Heiligabend gegen Mittag die geforderten Unterlagen der Heimleitung zur Risikoabwägung noch nicht vorlagen, auf der anderen Seite aber das Ausbruchsgeschehen ein nicht überschaubares Ausmaß anzunehmen drohte, wurde vom Gesundheitsamt die Isolation aller Bewohner der beiden betroffenen Ebenen mit Besuchs- und Ausgangsverbot angeordnet. Von den Maßnahmen ausgenommen waren lediglich Personen, von denen eine Genesung im Vorausbruch im November und Dezember belegt war.

Am 25. Dezember gingen weitere drei Positivmeldungen von Personen mit Krankheitssymptomatik ein.

Nachdem sich unter den positiv getesteten und symptomatischen Bewohnern auch geboosterte Personen befanden, deren dritte Impfung über sechs Wochen zurücklag und zugleich am 24. Dezember im Landkreis die genannten Omikron Meldungen zu verzeichnen waren, was den Verdacht nährte, dass diese hochansteckende Variante regional bereits weiter verbreitet sein könnte als bisher bekannt, wurden die Maßnahmen ungeachtet des Impfstatus erlassen.

Die Einrichtungsleitung wurde gebeten, Angehörigen in Einzelfällen die Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt nahezulegen, um ggf. nach individueller Risikoabwägung und Beratung persönlich angepasste Lösungsstrategien zu finden.

Wir waren uns durchaus bewusst, wie einschneidend ein Besuchsverbot an Weihnachten wirken wird. Gleichwohl war eine ermessensgerechte Abwägung zwischen dem Schutz aller Heimbewohner und dem berechtigten Interesse nach Weihnachtsbesuchen vorzunehmen.

Bereits zu Beginn der Weihnachtstage haben wir im Heim kommuniziert, dass die erforderlichen Maßnahmen umgehend auf den Prüfstand gestellt werden, sobald die Ergebnisse der heutigen PCR-Reihentestung vorliegen.

Noch ausstehend ist auch das Ergebnis der letzten PCR-Reihentestung im Seniorenheim Oberviechtach. In der Naabresidenz in Schwandorf findet heute eine PCR-Reihentestung statt.

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut geändert

Der Faschingsauftakt fällt aus

Morgen tritt eine weitere Änderung der geltenden Corona-Regelungen in Kraft. Wir haben die Änderungen in unsere Landkreishomepage unter Coronavirus – Downloads eingestellt.

Bei den Kontaktbeschränkungen bleiben künftig Kinder bis 14 Jahren außer Betracht. Bisher war dies nur bis 12 Jahre und 3 Monate der Fall.

Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt. Nehmen Personen teil, die weder geimpft noch genesen sind, verbleibt es bei den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands.

Das bislang für große und überregionale Sportveranstaltungen bestehende Verbot von Zuschauern wird auf große und überregionale Kulturveranstaltungen und auf vergleichbare große und überregionale Veranstaltungen erstreckt.

Durch weitere Anpassungen werden Tanzveranstaltungen auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um die Ausübung von Sport handelt. Das bedeutet, dass Faschingsbälle derzeit untersagt sind. Die Durchführung einer Tanzveranstaltung ist künftig auch bußgeldbewehrt.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.

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