Landratsamt appelliert: Schutz vor Geflügelpest konsequent einhalten!

Regensburg. Die Geflügelhalter der Region sind aufgefordert, die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest sorgsam einzuhalten. Darauf weist das Landratsamt Regensburg einer Bitte der Regierung der Oberpfalz beziehungsweise des bayerischen Umweltministeriums entsprechend hin. Hintergrund sind aktuelle Infektions-Fälle mit dem HPAI-Erreger in Deutschland.

Seit dem 30. Oktober 2020 wurden in Deutschland besonders bei Wildvögeln Fälle der hochansteckenden HPAI-„Vogelgrippe" nachgewiesen.

Mittlerweile ist in Schleswig-Holstein ein Legehennenbestand befallen. Das Risiko der Ausbreitung durch Wasservögel und des Befalls von Nutzgeflügelbeständen ist laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hoch.

Vor diesem Hintergrund erinnert das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an die Verpflichtung der Tierhalter, die Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung wie Früherkennung und Schutzkleidung sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- beziehungsweise Abklärungsuntersuchungen konsequent einzuhalten. Nur dadurch könnten Geflügelbestände vor dem Erreger geschützt und eine mögliche weitere Verbreitung vermieden werden.

Wie das Umweltministerium mit Verweis auf das FLI mitteilt, ist die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, besonders nach Tiertransporten aus betroffenen Regionen, extrem wichtig.

Außerdem sei die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln und den Geflügelhaltungen weiterhin wesentlich.

Zu achten sei vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.


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