Landschaftsschutzgebiet Ammerbachtal – Betretungsverbot vom 1. März bis 30. September

 Amberg. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Amberg weist darauf hin, dass im Zeitraum vom 01. März bis 30. September 2021 die landwirtschaftlichen Flächen im Landschaftsschutzgebiet Ammerbachtal nicht betreten werden dürfen.


Spaziergänger und Radfahrer werden gebeten, lediglich die angelegten Wege zu benutzen. Auch Hundebesitzer sind angehalten, ihre Hunde von den landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten und gegebenenfalls anzuleinen. Entsprechende

Hinweisschilder sind bei allen Zugängen zum Landschaftsschutzgebiet und im Gelände vorzufinden.

Das Landschaftsschutzgebiet Ammerbachtal ist Lebensraum und Lebensgrundlage einer Vielzahl seltener und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten und als solche zu schützen und zu bewahren. Um ein Miteinander von Mensch und Natur zu ermöglichen, ist eine gegenseitige
Rücksichtnahme erforderlich.

Fragen zum Landschaftsschutzgebiet Ammerbachtal werden gerne von der Unteren Naturschutzbehörde unter Tel: 09621 10-1249 entgegengenommen.

Die Naturschutzwächter, welche mit der Überwachung des Gebietes beauftragt sind, können jederzeit vor Ort angesprochen werden.

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