Lohn schwarz ausbezahlt

Auf Grund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg verurteilte das Amtsgericht Regensburg eine Gastronomin aus dem Raum Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von ca. 18.200,-- Euro.

Die Unternehmerin beschäftigte über einen Zeitraum von drei Jahren Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam die Frau nicht nach. Sie bezahlte den Lohn ihrer Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus.

Der so für die Versicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 20.000,-- €, für den die Firmeninhaberin zusätzlich zur verhängten Geldstrafe aufkommen muss.

 

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