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Schwandorf. Eine ausländische Ingenieurin erhielt am 08.12.2017, vormittags, zwei Telefonanrufe. Darin wurde von ihr Geld gefordert, weil es sonst Probleme mit der Aufenthaltsgestattung gäbe und eine sofortige Ausweisung drohen würde.

Die Geschädigte ließ sich überrumpeln und zahlte nach dem ersten Anruf 635 Euro mittels einer Überweisung. Dann kam ein zweiter Anruf bei dem erneut Geld gefordert wurde. Dieses Mal entschied sich die Geschädigte richtigerweise nicht zu bezahlen und erstattete Strafanzeige bei der PI Schwandorf.

Ermittlungen wegen Erpressung wurden eingeleitet.