Regensburg. Nach dem Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Nittenau (Landkreis Schwandorf) werden auch im Landkreis Regensburg die nun die Regelungen verschärft. So gilt einer Anordnung des Landratsamtes zufolge ab sofort eine sogenannte Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. 

Unter die entsprechende Geflügelpest-Verordnung fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden halten.

Gleichzeitig wird um den befallenen Betrieb in Nittenau ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern festgelegt, das sich auch auf Gemeinden des Landkreises Regensburg erstreckt.

Die Halter sind nun verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss", wie es in der Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde heißt.

Außerdem gelten nun für Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel zusätzliche Regeln. Sie sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1 000 Tiere haben ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.

Noch strengere Sicherheitsvorschriften greifen für einige Ortsteile des Marktes Regenstauf und der Gemeinde Bernhardswald, die innerhalb des nun festgelegten Beobachtungsgebietes liegen. Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein, noch heraus gebracht werden. Auch Futtermittel dürfen nicht heraustransportiert werden – Durchgangsverkehr ist hier ausgenommen. Das Landratsamt Regensburg bringt derzeit an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet" an.

Bereits seit 2. Februar 2021 sind Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Zudem gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint). Auch für private Geflügel-Halter besteht eine Meldepflicht, so der erneute Hinweis des Veterinäramtes. Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, ist verpflichtet dies – insbesondere innerhalb des Beobachtungsgebietes – zu tun; per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch, 0941 4009-520.

Die neuen Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht und zu den Regelungen des Beobachtungsgebietessind auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit