Nachlässigkeit am Bau kann teuer werden

"Wo gehobelt wird, da fallen Späne", heißt es im Volksmund. Fleißig gehobelt wird täglich auf Deutschlands Baustellen. Viele Gewerke leisten hier parallel und unter Zeitdruck ihre Arbeit. Sollte dabei etwas schiefgehen, sind Bauverzögerungen und hohe Kosten oft die Folge.

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Um dieses Risiko zu minimieren, müssen diverse Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen eingehalten werden. Was viele nicht wissen: Sicherheit auf der Baustelle ist Sache des Bauherrn. Das gilt nicht nur für Bauträger und Bauunternehmer, sondern im gleichen Maße auch für private Häuslebauer. Ihnen obliegen die Einhaltung und Umsetzung der entsprechenden Pflichten. Verletzungen können ordnungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen für die Bauherren haben. Wer seine Baustelle vorsätzlich nicht entsprechend sichert, begeht im Falle eines Unfalls eine Straftat, die nach Paragraf 26 Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Baustellenverordnung regelt Arbeit am Bau

Laut Baustellenverordnung (BaustellV) sind Bauherren verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, für Planung wie Ausführung des Bauvorhabens mindestens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Dieser sogenannte SiGeKo trägt dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten auf der Baustelle zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Geeignete Koordinatoren sollten über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und baufachliche Kenntnisse verfügen. Infrage kommen Bauingenieure, Architekten, Meister, Poliere und Techniker. Das Honorar eines solchen Koordinators setzt sich aus drei Komponenten - Gefährdungspotenzial, Nettobaukosten und Bauzeit - zusammen und liegt im Regelfall bei mehreren Tausend Euro.

Bauträger übernehmen oft das Risiko

Bauherren, die mit einem Bauträger ihr Haus fertigen lassen, bauen häufig nicht nur schlüsselfertig, sondern auch sorgenfrei. Denn dabei ist die Sicherung der Baustelle oft neben weiteren Aspekten, wie einer Rohbau-Feuerversicherung sowie einer Bauherrenhaftpflicht- und einer Bauleistungsversicherung, im Bauschutzbrief, enthalten - ohne Mehrkosten für den Bauherrn.  (djd)

 

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