Neue Fischereiaufseher in Neunburg

Eine Teamverstärkung gab es beim Neunburger Fischereiverein (FV). Drei Mitglieder besuchten den Ausbildungslehrgang des Landesfischereiverbandes Bayern und legten erfolgreich die Prüfung zum Fischereiaufseher ab.

Johann Karl, Matthias Brunner und Simon Binder werden ab sofort die Aufsicht für die Vereinsgewässer des FV Neunburg mit ausüben. Dazu gehören der Eixendorfer Stausee mit 109 Hektar, die Schwarzachabschnitte und die Ascha mit etwa 15 Hektar.

Ein Aufseher kontrolliert neben dem Fischereischein und dem Gewässererlaubnisschein auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die gefangenen Fische und die Fischbehälter. Sie überwachen und stellen Vorschriftenverstöße gegen das Fischereigesetz fest und wirken an der Verfolgung mit. Ihre Befugnisse sind bei Tatbestand einer Fischwilderei oder bei Ordnungswidrigkeiten gegen das Naturschutzgesetz gesondert geregelt. Die Angler haben die Anordnungen der Aufseher zu befolgen. Platzverweisung, Identitätsermittlung und die Sicherstellung von Angelgerät, sowie die Beweissicherung mit Fotos gehören zu ihren Befugnissen. Eine Kontrollverweigerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Weitere Informationen gibt es unter: www.fischereiverein-neunburg.de.

 

Fischereischein:

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber oder der Inhaberin erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren und eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.

Gewässererlaubnisschein:

Neben dem Fischereischein, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln oder zum Fischen erforderlich, der so genannte Gewässererlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis an bestimmten Gewässern oder Gewässerabschnitten zu fischen.

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