Die Parkgebühren am Steinberger See haben in der Vergangenheit immer wieder für Unmut gesorgt. Nicht nur bei der einheimischen Bevölkerung, sondern auch bei Besuchern aus der Region. Darauf hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstag reagiert und eine neue Regelung getroffen.

Die Gemeindebürger von Steinberg am See bekommen nun Sonderkonditionen und erhalten auf Antrag einen fahrzeugbezogenen Jahresparkausweis für eine Gebühr von zehn Euro. Diese Regelung gilt für alle gemeindlichen Stellplätze mit Ausnahme des Kugelparkplatzes P 1a. In der geänderten Satzung, die ab 11. März 2020 gilt, heißt es weiter: „Auch Personengruppen oder Einzelpersonen mit besonderen Funktionen im öffentlichen Interesse können auf schriftlichen Antrag hin von der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf fahrzeugbezogene Sonderparkausweise erhalten".

Im übrigen gilt: Vom 1. März bis 31. Oktober zahlt nur einen Euro, wer sein Auto von 18 bis 24 Uhr an einem der Parkplätze am See abstellt. Die gleiche Gebühr gilt auch ganztägig in den Monaten November bis Februar. Von März bis Oktober sind die Gebühren tagsüber so gestaffelt: Bis 15 Minuten gebührenfrei, bis zwei Stunden ein Euro, bis drei Stunden zwei Euro, bis vier Stunden drei Euro und darüberhinaus vier Euro. Eine Jahreskarte kostet 30 Euro und erlaubt eine tägliche Parkzeit von drei Stunden. Sie ist nur in Verbindung mit einer eingelegten Parkscheibe gültig. Jahreskarten gibt es im Wackersdorfer Rathaus.

Bürgermeister Harald Bemmerl kündigte eine Neuregelung des Verkehrsleitsystems von der Industriestraße zum Steinberger See an. Dabei werden auch Hinweisschilder für die Parkplätze angebracht.