Neuer geförderter Wohnraum für die Stadt

Schwandorf. Grünes Licht für den geförderten Wohnungsbau im Egelsee-Gebiet: Im Bauausschuss hat der Stadtrat am Mittwoch die nötigen Ausnahmen genehmigt, um dort ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichten zu können.

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Der Baugenehmigungsantrag der Eigentümerin sieht ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten vor. Es soll samt Stellplätzen in der Ohmstraße 19, gelegen im Gebiet Egelsee-Nord, entstehen. Das geplante Objekt erfüllt die Voraussetzungen für den geförderten Wohnungsbau und würde einen Beitrag dazu leisten, in der Stadt zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt hat die Bauherrin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zwei Vorschläge eingereicht, die sich optisch allenfalls geringfügig unterscheiden. 

Gemein ist ihnen jedoch, dass sie die im Bebauungsplan Nr. 57 getroffenen Festsetzungen jeweils überschreiten – Vorschlag 1 in zwei Punkten, Vorschlag 2 in vier Punkten. So weichen die geplanten sechs Wohneinheiten beispielsweisevon den eigentlich vorgeschriebenen drei Wohneinheiten ab. Zudem bestehen weitere Abweichungen, die sich ebenfalls in einem kleinen Bereich bewegen, unter anderem bei der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl sowie bei der Dachneigung. Würde man streng dem Bebauungsplan folgen, könnte eine Trennung in zwei Gebäude, etwa in Form einer Doppelhaushälfte mit zwei Eingängen und Treppenhäusern, die Folge sein.

Für den Bauausschuss war das allerdings kein größeres Problem, geschweige denn ein Hindernis: Laut Markus Stiegler, dem Sachgebietsleiter Bauordnung, ist die Genehmigung trotz der Abweichungen grundsätzlich möglich. Überdies sei es sinnvoll, den Raum „besser für Wohnraum als für Treppenraum zu nutzen“. Das heißt, das Projekt kann in einem Haus umgesetzt werden und muss nicht auf zwei Häuser aufgeteilt werden. Es dürfen lediglich die „Grundzüge der Planung nicht berührt“ und „nachbarschützende Interessen“ nicht beeinträchtigt werden, außerdem müssen die Abweichungen städtebaulich vertretbar sein. All das sei bei den vorliegenden Plänen gegeben.

„Wertvoller Wohnraum, den wir brauchen“

Die Stadträte haben die weitergehende Variante 2 denn auch einstimmig beschlossen, ohne dass der Entwurf größere Diskussionen ausgelöst hätte. „Wir begrüßen das Bauvorhaben natürlich, weil es unter den geförderten Wohnungsbau fällt“, sagte CSU-Stadtrat Franz Radlinger. Er konnte sich für seine Fraktion der Variante 2 ohne Bedenken anschließen. Ähnlich sah das sein Kollege Alfred Braun von der SPD, nachdem sich seine Fraktion selbst ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten verschafft hatte. „Es ist wichtig, dass es einen sozialen Wohnungsbaut gibt“, betonte Braun. Da falle es positiv ins Gewicht, dass der Bereich rund um die Stadt mit entsprechenden Wohnungen „wieder aufgefüllt“ werde.

Auch die Grünen, die Unabhängigen Wähler (UW) und die Freien Wähler (FW) sprachen sich einhellig für die Variante 2 aus. „Dort entsteht mehr Wohnraum, ohne dass es für die anderen Grundstücke eine bedrängende Wirkung hat“, lobte Grünen-Stadträtin Marion Juniec-Möller. „Das ist wertvoller Wohnraum, den wir auch brauchen.“ Am Ende hat der Stadtrat die Variante 2 ohne Gegenstimmen und mit großer Rückendeckung verabschiedet. Damit hat die Bauherrin nun offiziell grünes Licht, ihr Projekt umzusetzen.

Grundsatzdebatte über isolierte Befreiungen

Erfolglos blieb dagegen der Antrag eines Hausbesitzes im Gebiet Egelsee-Süd, der eine Befreiung von der zulässigen Höhe für einen Sichtschutzzaun begehrte. Seine Terrasse liegt unmittelbar am Gehweg, sodass Fußgänger und Fahrzeugführer einen direkten Blick auf das dortige Geschehen haben. Der Abstand zum Gehweg betrage schätzungsweise 1,50 Meter bis 2 Meter. Mit einem Sichtschutzzaun, der mindestens 1,40 Meter hoch ist, sollte dem Rechnung getragen werden. Das Problem: Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 58 darf der Zaun entlang der öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von 70 cm nicht überschreiten.

Die Frage als solche, ob eine Erlaubnis erteilt werden soll oder nicht, war durch das Gremium zwar schnell entschieden. Mit einer Gegenstimme von FW-Stadtrat Dieter Jäger wurde der Antrag des Grundstückseigners abgelehnt. Bei den Stadträten löste der Antrag im Vorfeld aber eine kleine Grundsatzdebatte über die Frage aus, wie generell mit Befreiungen bezüglich der Zaunhöhe im Egelseegebiet zu verfahren sei. „Wir stehen immer wieder vor dem Problem“, sagte Jäger. Er halte es für geboten, den Plan dahingehend zu ändern, dass man möglicherweise eine neue Höhe festsetze. Diese könnte zwischen 1 Meter und 1,20 Metern liegen.

Stadt muss „zuverlässig“ sein

Wir haben einen Beschluss, dass die Höhe von 70 cm einzuhalten ist“, entgegnete CSU-Stadtrat Radlinger der Anregung. „Da können wir nicht einfach auf einen Meter hochgehen, weil wir so lustig sind.“ Rückendeckung erhielt er mit dieser Argumentation von SPD-Stadtrat Max Schuierer und der Grünen-Politikerin Marion Junic-Möller. Sie hält es für „schwierig, das rückwirkend anzupassen“. „Der, der sich bislang an die Regeln gehalten hat, ist dann der Dumme“, betonte sie. Zur Zuverlässigkeit der Stadt gehöre es, dass diese nicht beliebig sein dürfe. Aus Sicht der Verwaltung hatte Baudirektor Reinhard Schade zuvor eine identische Position bezogen, wonach spätere Änderungen im Bebauungsplan „immer schwierig“ seien.

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