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In der Stadt Regensburg gibt es einen weiteren Verdachtsfall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher gilt im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Merianweg/Stadtteil Dechbetten) der verendeten Waldohreule ein von der Stadt neu eingerichteter „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk. Dieser betrifft auch Teile des Landkreises. Im Sperrbezirk eingeschlossen sind die Gemeinden Pentling, Pettendorf und Sinzing mit insgesamt elf Ortsteilen.

Das Beobachtungsgebiet (im Radius von zehn Kilometern um den Fundort) überschneidet sich größtenteils mit dem, welches das Landratsamt anlässlich des ersten „Wildvogelgeflügelpest“-Falles in der Stadt Regensburg festgelegt hatte. Betroffen sind erneut die Gemeinden Barbing, Obertraubling, Pentling, Pielenhofen, Pettendorf, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach und Zeitlarn, die Märkte Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 150 Ortsteilen. Hinzugekommen ist die Gemeinde Thalmassing.

Das Landratsamt erlässt daher eine neue Allgemeinverfügung. In den Restriktionszonen gelten strenge Auflagen für Geflügelhalter. Diese dürfen unter anderem kein Geflügel aus ihrem Bestand abgeben, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Wer in einem Sperrbezirk oder einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies - soweit noch nicht geschehen - unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten. 

Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in den Restriktionszonen geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de - Rubrik Aktuelles: Neuer Verdachtsfall von Wildgeflügelpest in der Stadt Regensburg betrifft erneut Teile des Landkreises - Landratsamt richtet weitere Restriktionszonen ein - als PDF-Dokument hinterlegt.

Aktuell keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg

Der Großteil der betroffenen Geflügelhalter in dem vom Landratsamt neu eingerichteten Sperrbezirk lag bereits in dem seit 21.02. aufgehobenen „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirk Pentling und muss daher nicht mehr amtstierärztlich untersucht werden. Aktuell gibt es keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

 

Hier die aktuellen Restriktionszonen im Überblick

29.01. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Lappersdorf

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Pentling –

Sperrbezirk wurde zum 21. 02. aufgehoben

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet   Pettendorf

Sperrbezirk wurde zum 21. 02. aufgehoben

01.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

02.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe /Schwandorf

04.02. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Zeitlarn

05.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau

09.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhörig/Straubing-Bogen

09.02. Erweiterung des am 01.02. eingerichteten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

20.02. Verlängerung des am 01.02. eingerichteten und 09.02. erweiterten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

22.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

 

„Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhörig/Straubing-Bogen endet am 20.03. 2017.

Am 09.02. wurde in einem Hausgeflügelbestand mit rund 10 000 Tieren in der Stadt Geiselhöring vom Landratsamt Straubing-Bogen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das vom Landratsamt Regensburg noch am selben Tag eingerichtete Beobachtungsgebiet gilt voraussichtlich noch bis einschließlich 20.03.2017. Betroffen waren die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie der Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen.

Übersichtskarten über die „Geflügelpest“- und „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de , Rubrik Aktuelles: „Neuer Verdachtsfall von Wildgeflügelpest in der Stadt Regensburg betrifft erneut Teile des Landkreises - Landratsamt richtet weitere Restriktionszonen ein“.

Vorgehen beim Fund eines verendeten Wildvogels

Beim Fund eines verendeten Wildvogels können Sie sich telefonisch an das Veterinäramt wenden, welches dann in Abhängigkeit von Fundort, Tierart und Zustand über den weiteren Verbleib des Kadavers entscheidet. Hält das Veterinäramt eine Untersuchung für nötig, werden Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung des Kadavers übernehmen. Verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte.

Kontakt: Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ; Fax: 0941 4009 – 560.

Weitere Hinweise:

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt und alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest.