Neues Impfangebot für Lehr- und Erziehungskräfte im Landkreis

Regensburg (RL). Der Landkreis Regensburg hat mit der Impfung von Lehrkräften und Kinderbetreuungspersonal begonnen. Dieses zusätzliche Impfangebot richtet sich aber ausschließlich an berechtigte Personen, die im Landkreis wohnen oder an einer entsprechenden Einrichtung mit Sitz im Landkreis tätig sind. Das Landratsamt bittet um dringende Beachtung dieser Voraussetzungen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Impftermine zu gewährleisten.

Der Landkreis hat die jüngst geänderte Corona-Impfverordnung zum Anlass genommen, bereits jetzt Impftermine für das Personal von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten. Darunter fallen Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen einschließlich räumlich angeschlossener Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege, Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) und Schülerheime sowie Schulen für Kranke und schulvorbereitende Einrichtungen. Adressiert sind neben den Lehr- und Betreuungskräften auch die Schulleitungen und das Verwaltungspersonal, das Personal in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie der Jugendsozialarbeit.

Als Impfstoff wird das Produkt der Firma AstraZeneca eingesetzt. Eine zweite Impfung ist dann nach neun bis zwölf Wochen vorgesehen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich dieses Angebot ausschließlich an die oben genannten – aktiv im Berufsleben stehenden – Personengruppen richtet, deren Einrichtung im Landkreis Regensburg liegt oder die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Regensburg haben. Alle anderen Impfwilligen würden konsequent aussortiert und erhielten eine Stornierung des Termins beziehungsweise eine Abweisung vor Ort. Die Vorlage von unechten oder gefälschten Dokumenten ist strafbar, so der Hinweis der Landkreisbehörde.

Die betroffenen Personengruppen wurden bereits über die Einrichtungen beziehungsweise Arbeitgeber informiert.


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