Regensburg. Nach Überschreitung des Signalwertes für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für das Stadtgebiet Regensburg hat das Staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Situation bewertet und der Stadt empfohlen, Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Infektionsgeschehens zu ergreifen.

Dabei kommen Maßnahmen sowohl für eine Beschränkung der Personenanzahl im öffentlichen Raum und in gastronomischen Betrieben in Betracht als auch eine Teilnahmebegrenzung bei üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchten Veranstaltungen (insbesondere Privatveranstaltungen) und nichtöffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel.

Allgemeinverfügung in Vorbereitung

Eine notwendige Allgemeinverfügung der Stadt wird aktuell erarbeitet und zeitnah in einem gesonderten Amtsblatt veröffentlicht.

Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen in Regensburg

Eine Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) gilt laut Freistaat Bayern generell bei einer Überschreitung von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen

Die Stadt bittet nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die AHA-Regel zu halten: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.