Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiger Bauunternehmer vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt wurde.

 

Bei dem Unternehmer waren neun angeblich selbstständig Gewerbetreibende (Subunternehmer) aus Osteuropa tätig, die eigentlich abhängig Beschäftigte waren.

Seinen Verpflichtungen, diese „Subunternehmer“ als Arbeitnehmer seiner Firma anzumelden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Firmeninhaber nicht nach.

Die Recherchen des Zolls ergaben, dass der Mann in insgesamt 27 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 160.000 Euro nicht abführte.

Für den so entstandenen Schaden muss der Beschuldigte zusätzlich aufkommen.

Hintergrund:

Als Scheinselbstständige werden Arbeitnehmer bezeichnet, die als Selbstständige auftreten, de facto aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. Der vermeintliche Arbeitgeber entrichtet für diese Beschäftigten keinerlei Beiträge zu den Sozialversicherungen. Für derartige Vergehen können Arbeitgeber zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder zu Geldstrafen verurteilt werden. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.