Am Dienstag um 10.00 Uhr ereignete sich bei Teublitz auf der BAB A93 in Fahrtrichtung Regensburg ein schwerer Unfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Zur besagten Zeit befand sich etwa einen Kilometer vor der Anschlussstelle Teublitz der Fahrer eines Audi A4 auf dem linken Fahrstreifen, als er mit seinem Pkw verkehrsbedingt abbremsen musste. Die nachfolgende Fahrerin, eine 26-jährige Frau aus Schwandorf, schaffte es nicht mehr rechtzeitig abzubremsen und fuhr auf den Audi auf. Beide Fahrer wurden hierbei leicht verletzt und später ins Krankenhaus Burglengenfeld sowie ins Krankenhaus Lindenlohe gebracht. 

Als die junge Frau die Unfallstelle absichern wollte, bemerkte ein herannahender 51-jähriger Golffahrer die Situation zu spät und prallte mit seinem Fahrzeug zunächst gegen das Heck des Fahrzeugs der Schwandorferin und anschließend gegen einen auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Seat. Die Fahrerin des Seat, eine 35-jährige Frau verlor dadurch die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, stieß mit mehreren Verkehrszeichen zusammen und schleuderte dann gegen eine Böschung, wo sich ihr Pkw mehrfach überschlug. Hierbei verletzte sich die Fahrerin schwer und musste wenig später mit dem Rettungshubschrauber in die Uni-Klinik Regensburg geflogen werden. Der Fahrer des VW Golf blieb unverletzt.
Nahezu zeitgleich näherte sich auch noch die Fahrerin eines Opel Astra der Unfallstelle, der sie jedoch noch rechtzeitig ausweichen konnte. Allerdings geriet sie dabei mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern und prallte nach ca. 200 Meter mit der Fahrzeugfront gegen die Mittelleitplanke. Die 22-jährige Fahrerin aus Burglengenfeld sowie ihr Beifahrer wurden hierbei zum Glück nur leicht verletzt und in das Krankenhaus Schwandorf verbracht.
Die Autobahn war für ca. 1,5 Stunden vollständig gesperrt, die Stauabsicherung erfolgte durch die Freiwillige Feuerwehren Schwandorf und Klardorf sowie der Autobahnmeisterei Schwandorf.
An den fünf beteiligten Fahrzeugen sowie an den Mittelleitplanken entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro.