Der Antrag auf Schulbedarf in Höhe von 150 Euro kann – über das Bildungs- und Teilhabepaket – für das neue Schuljahr 2020/2021 bereits jetzt schon gestellt werden, so der Hinweis des Landratsamtes Regensburg. Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Regensburg wohnen und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum 1. August 2020 erhalten.

Der entsprechende Grundantrag ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice, Soziales, Bildung-Teilhabe zu finden. Wie das Sozialamt erklärt, muss dem Antrag der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum 1. August 2020 beiliegen. Für Erstklässler und Schüler über 15 Jahren ist außerdem eine Schulbescheinigung nötig. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird der Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise den Sozialhilfeträger ausbezahlt. Lediglich für Schulanfänger ist hierfür beim Jobcenter beziehungsweise Amt für Soziale Angelegenheiten ebenfalls eine Schulbescheinigung abzugeben.

Kontakt Landratsamt: Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; Telefon: 0941 4009-224, -251 oder -645

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