Regensburg/Schwandorf.  Mit einer Allgemeinverfügung wappnen sich die Landkreise Regensburg und Schwandorf gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet.  In beiden Landkreisen gelten seit Dienstag, 2. Februar 2021, verschärfte Regelungen für Geflügel-Halter. 

Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.


Die Regelungen im Kreis Regensburg 

Ab sofort gelten im Kreis Regensburg strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe.

Unter anderem müssen, wie der Landkreis Regensburg mitteilt,  Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werde. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten sei vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.

Gemäß der Allgemeinverfügung sind ab dem 2.2.2021 auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten, so der Landkreis Regensburg weiter. „Zudem gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel.“

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Geflügelpest.



Auch Landratsamt Schwandorf erlässt Allgemeinverfügung

„Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden“, heißt es auch aus dem Landratsamt Schwandorf. „Das hat das Bayerische Umweltministerium am Freitag aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.“

Das Landratsamt Schwandorf hat diese Vorgabe sogleich umgesetzt und in seinem Amtsblatt vom 2.2.2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die mit Wirkung vom 3.2.2021 in Kraft tritt.

Die Verfügung enthält Vorgaben für Geflügelhalter im Landkreis Schwandorf, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst zu vermeiden bzw. sie zumindest rasch zu erkennen.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Schwandorf ebenso wie im Kreis Regensburg verboten. Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 der Geflügelpest-Verordnung, zum Beispiel Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen oder Schreitvögel gilt ebenfalls ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Schwandorf.

Das Amtsblatt Nr. 4 vom 2. Februar ist in unserer Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis" frei abrufbar.