Schwarzarbeit vor Corona: Richter verhängen Geld- und Bewährungsstrafen

Kreis Schwandorf/Weiden. Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, deckten die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden mehrere Fälle von Sozialversicherungsbetrug auf.

So unterließ es der Inhaber einer Transportfirma aus dem Raum Weiden, die Beschäftigten ordnungsgemäß und vollumfänglich bei den für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die Löhne wurden zum Teil schwarz ausbezahlt. Die vorenthaltenen Beiträge zu den Sozialversicherungen belaufen sich auf ca. 8.500.-- €. Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den Firmeninhaber einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20,00.-- €.

Bei einer im Landkreis Schwandorf ansässigen Baufirma deckten die Zöllner ebenfalls Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung von Beschäftigten zu den Sozialversicherungen auf.

Die Arbeitnehmer wurden, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, nur geringfügig auf 450.-- € Basis angemeldet. Der so entstandene Schaden für die Sozialversicherungen beträgt ca. 17.000.-- €, die vom Amtsgericht Regensburg verhängte Gesamtgeldstrafe beläuft sich auf 210 Tagessätzen zu je 90.-- €.

Auch ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf unterließ es, die Beschäftigten ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungen anzumelden, die Löhne wurden teilweise schwarz ausbezahlt. Dabei ging der Geschäftsmann systematisch vor. Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf ca. 63.000.-- €.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.


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