Symbolbild: (c) Burkard Vogt, pixelio.de

Um den Betrag von 2.000 Euro wurde eine 37-jährige, in Cham wohnhafte Frau geschädigt.

Sie ersteigerte im Internet eine Damenhandtasche in diesem Wert und überwies den Betrag an eine Person in Frankfurt am Main. Als sie wenige Tage später die Lieferung per Paket erhielt, war die Überraschung groß: Statt der Damenhandtasche, Marke Chanel, befanden sich in dem Paket Vogelfutter und ein Stück Brot.

Die Verpackung des Paketes war nicht beschädigt oder geöffnet. Auch stimmte die Sendungsnummer auf dem Paket mit der Versandbestätigung überein. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.