Sozialabgaben hinterzogen: Bewährungsstrafe für Unternehmer

Regensburg. Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnte einem in Regensburg ansässigen Unternehmer nachgewiesen werden, dass dieser über einen Zeitraum von neun Monaten Arbeitnehmer beschäftigte, ohne diese bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Seiner Verpflichtung, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, die anfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht und ordnungsgemäß abzuführen, kam der Firmeninhaber nicht nach.

Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 66.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Außerdem muss der Geschäftsmann, neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen, auch für die Verfahrenskosten aufkommen.


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