Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden führten dazu, dass ein Firmeninhaber aus dem Raum Schwandorf vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.

Der Geschäftsinhaber unterließ es über einen Zeitraum von ca. drei Jahren, die in seinem Betrieb Beschäftigten bei der für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stelle monatlich ordnungsgemäß und vollständig, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die erforderlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen in Höhe von insgesamt ca. 90.000 Euro wurden von dem Firmeninhaber nicht entrichtet.    

Für den entstandenen Schaden muss der Beschuldigte aufkommen.