Schwandorf. Auf völliges Unverständnis bei der SPD-Stadtratsfraktion und 2. Bürgermeisterin Ulrike Roidl stößt die nur beiläufig erwähnte Mitteilung des Oberbürgermeisters , dass heuer die aus Mitteln des Schwandorfer Hilfswerks finanzierte Weihnachtsbescherung für bedürftige Kinder wegen der neuen Datenschutzgrundverordnung ausfallen müsse. 

 

Es treffe schon nicht zu, dass sich die Rechtslage seit dem Inkrafttreten der DSGVO geändert habe, schreibt die SPD in einer Pressemitteilung. Richtig sei vielmehr, dass Daten des Sozialamtes oder des Jobcenters über Bezieher von Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe schon immer nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergeleitet werden durften. Selbst wenn sich die Rechtslage durch die DSGVO verschärft hätte, habe die Stadt immerhin seit Mai Zeit gehabt, eine Lösung zu finden. Wenn der OB dann Mitte November mitteilt, dass die Bescherung heuer ausfallen müsse, es aber im nächsten Jahr wieder eine Weihnachtsaktion geben werde, müsse er sich die Frage gefallen lassen, warum die Zeit seit Mai nicht genutzt worden ist, das datenschutzrechtliche Problem zu lösen.


Es gehe „nur“ um 300 bis 400 Kinder, deren Eltern vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt wegen der Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten angeschrieben werden müssten und im Übrigen auch früher schon angeschrieben werden hätten müssen. Dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand vom Jobcenter nicht geleistet werden könne, wie der Leiter des Jobcenters mitgeteilt hat, ist nicht nachvollziehbar, zumal das Problem seit Jahren bekannt ist. Wenn es wirklich an Kapazitäten zur Bewältigung des Verwaltungsaufwands fehlen sollt, sind Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion gerne bereit, beim „Eintüteln“ behilflich zu sein. Im Übrigen gäbe es auch andere Lösungen und könnte z. B. im Jobcenter ein Plakat aufgehängt werden, in dem die sog. Kunden auf die Weihnachtsaktion des Schwandorfer Hilfswerks aufmerksam gemacht und ihnen erklärt wird, wie sie einen Warengutschein bekommen können. Die bedürftigen Kinder und Ihre Eltern müssen auch nicht bei öffentlichen Bescherungsaktionen „vorgeführt“ werden. Die Verteilung könne auch wesentlich diskreter erfolgen.

Da es noch fünf Wochen bis Weihnachten sind, müsste es bei gutem Willen möglich sein, den bedürftigen Kindern auch heuer eine Bescherung zukommen zu lassen. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Franz Schindler, erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es der Staatsregierung vor der Landtagswahl innerhalb weniger Wochen möglich war, zigtausende von Eltern und Beziehern von Leistungen der Pflegeversicherung anzuschreiben, damit sie noch rechtzeitig vor der Landtagswahl Anträge auf Familiengeld bzw. 1000 Euro zusätzlich zum Pflegegeld beantragen. Datenschutzrechtliche Bedenken hatte die Staatsregierung offensichtlich nicht.