Spielhallen-, Gaststätten- und Jugendschutzkontrollen im Bereich der Stadt Regensburg

Symbolbild: © Michael Andre May, pixelio.de

Die Polizeiinspektion Regensburg Süd sowie zugewiesene Kräfte der Operativen Ergänzungsdienste, mit Unterstützung des Hauptzollamtes Regensburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, der Bediensteten der Lebensmittelüberwachung (Umweltamt, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz) und des Amts für Jugend und Familie der Stadt Regensburg, mit gesamt 57 Einsatzkräften, überprüfte in der Nacht von Freitag auf Samstag, 05./06.01.2018, im Rahmen des „Projekt sichere Altstadt“ 48 Spielhallen und 10 Lokale im Bereich der Stadt Regensburg.

Einsatzkräfte des Zolls haben im Laufe der Nacht eine Vielzahl von Personalien von Bediensteten der Gewerbebetriebe erhoben. Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen wird im Nachgang abgearbeitet.

Bei einer Spielhallenkontrolle mit dem Schwerpunkt der Einhaltung des Jugendschutzes sowie der Vorschriften der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, des Arbeits- und Ausländerrechtes, des Alkoholverbots sowie des Nichtraucherschutzes wurden im Stadtgebiet nur vereinzelt Verstöße festgestellt. Lediglich in zwei Spielhallen wurden Geldspielautomaten mit aktuell nicht gültiger Prüfplakette vorgefunden, einmal wurde Alkohol ausgeschenkt. Darüber hinaus wurde eine Anzeige gemäß Betäubungsmittelgesetz erstellt. Die Polizei zieht trotzdem ein positives Fazit über die unangemeldeten Spielhallenkontrollen.

Um längere Beeinträchtigungen des Betriebes zu vermeiden, wurden die Musikdarbietungen in den Discotheken kurzfristig unterbrochen. Aufgrund der guten Zusammenarbeit konnten die Kontrollen meist in einem Rahmen von 15 bis 30 Minuten gehalten werden.

Bei den Gaststätten- und Jugendschutzkontrollen ist erfreulicherweise festzustellen, dass sich in den überprüften Betrieben nur drei unter 18-Jährige ohne Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten darin aufhielten. Gegen einen verantwortlichen Betreiber wird Anzeige erstattet, da die Aufzeichnungen über die Erziehungsbeauftragten nicht nachprüfbar waren. Auch erging eine lebensmittelrechtliche Verwarnung. Des Weiteren war ein Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung festzustellen. In einem Betrieb wurde kein nichtalkoholisches Getränk zu einem geringeren Preis als Alkoholika angeboten.

In jeder der kontrollierten Shisha-Bars wurden Mängel an der Ausstattung der Feuerlöscher sowie in einigen zusätzlich Verstöße gegen weitere Bestimmungen festgestellt, was zu Nachkontrollen führen wird.

Eine der Gaststätten wird mit einer umfassenderen Anzeige durch die Stadt Regensburg zu rechnen haben wegen unerlaubtem Shisha-Betrieb, unangezeigter Musikveranstaltung, fehlender Notausgangs-Beschilderung, abgelaufener Feuerlöscher, Jugendschutzverstoßes und gravierender Hygienemängel.

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