Stallpflicht für Geflügel gilt im ganzen Landkreis

Erneut sieht sich der Landkreis Schwandorf veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die infolge des Ausbruchs der Geflügelpest verordnete Stallpflicht im gesamten Landkreis gilt. Es ist derzeit verboten, Hühner, Gänse oder Enten und dergleichen in einem Freigehege unter offenem Himmel zu halten.


Bei einem Geflügelhändler in Nordrhein-Westfalen, der seine Tiere deutschlandweit vermarktet, wurde der Ausbruch der Geflügelpest am 22. März amtlich festgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch im Landkreis Schwandorf Geflügel aus diesem Betrieb verkauft wurde. Geflügelhalter, die im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Tiere aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden dringend gebeten, sich mit dem Veterinäramt am Landratsamt Schwandorf unter Telefon 09431 471-231 in Verbindung zu setzen.

Nach unserer Kenntnis sind bereits in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Seuchenfälle bei Hausgeflügelbeständen aufgetreten, die mit einem Zukauf bei diesem Händler in Nordrhein-Westfalen in Verbindung gebracht werden können.

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