Am Dienstag gegen 17.00 Uhr wurden zwei Streifen der Polizeiinspektion Schwandorf und der Autobahnpolizeistation Schwandorf zu angeblichen Randalen in einem Mehrfamilienwohnhaus im Schwandorfer Lindenviertel gerufen. Bereits bei der Anfahrt war bekannt, daß es sich bei dem Randalierer um einen amtsbekannten Konsumenten verschiedenster Betäubungsmittel handelt. Als die Streifen an dem Wohnhaus eintrafen, verließ gerade ein anderer Mann das Haus.

Nach Angaben von Hausbewohnern hatte sich der Mann zuvor in der Wohnung des amtsbekannten Rauschgiftkonsumenten aufgehalten. Offensichtlich wollte sich der zunächst unbekannte Besucher schnellen Fußes davon machen. Er konnte jedoch noch mit seinem Audi angehalten werden. Der 28-Jährige räumte unumwunden ein, in der Wohnung des 23-Jährigen gewesen zu sein. Randale habe es aber nicht gegeben. Schnell fiel auf, dass der Audi-Fahrer unter Einfluß von Betäubungsmitteln stand. Eine Durchsuchung von ihm förderte dann auch gleich eine kleine Menge Crystal Speed zu Tage, die er in seiner Zigarettenschachtel versteckt hatte.

Der arbeitslose Produktionshelfer gestand auch ein, am Tag zuvor davon konsumiert zu haben. Mit einer deshalb erforderlichen Blutentnahme im Krankenhaus Schwandorf zur Feststellung einer Drogenfahrt erklärte er sich einverstanden. Bereitwillig gestattete der Mann auch eine Nachschau in seiner Wohnung nach eventuellen Drogen. Schon beim Betreten der Wohnung fiel extremer Marihuana-Geruch auf, was einen Rauschgiftsuchhund entbehrlich machte. Der Mann händigte dann auch gleich, Leugnen war zwecklos, eine Tüte mit rund 70 Gramm Marihuana aus.

Zudem fanden sich noch einige kleinere Mengen des Cannabisproduktes. Die Drogen, sowie mehrere Rauschgiftutensilien wie Rauchgeräte und Feinwaage, wurden beschlagnahmt (Foto). Die Staatsanwaltschaft verzichtete nach Rücksprache zunächst auf einen Antrag auf Untersuchungshaft, weshalb der Mann vor Ort entlassen wurde. Er hat sich nun  einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss und einem Strafverfahren wegen des Unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel zu stellen.

Gegen den vermeintlichen Randalierer, der Ursprung des Polizeieinsatzes war, ordnete der Ermittlungsrichter eine Wohnungsdurchsuchung an, weil er im Verdacht stand, mit dem Drogen des 28-Jährigen zu tun zu haben. In dieser Wohnung konnten aber keine Drogen mehr aufgefunden werden. Auch vorausgegangene Randale bestätigten sich nicht.