Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet folgendes: Als wir am Mittwoch weitreichende Lockerungen verfügt haben, lag die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, zuletzt bei 85,2. Nach 45 Fällen am Mittwoch stieg die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.100 und die Inzidenz auf 96,0. Nach 37 Fällen am Donnerstag steigt die Inzidenz wieder auf einen Wert über 100.


Auch wenn das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Robert-Koch-Institut (RKI) für heute eine unterschiedliche Inzidenz vermelden, liegt sie in beiden Fällen über 100. Die Unterschiede liegen einmal mehr in der unterschiedlichen tageszeitlichen Abgrenzung, die beim RKI bei 0 Uhr und beim LGL bei 8 Uhr liegt.

Laut RKI liegen für gestern 31 Fälle vor, was eine Inzidenz von 102,1 ergibt. Dies ist auch die allein maßgebliche Inzidenz für die Frage von Lockerungen oder Verschärfungen. Gleichwohl richtet sich unser Blick auch auf das LGL. Dieses vermeldet 37 Fälle, damit eine Gesamtzahl von 8.137 und daraus errechnet eine Inzidenz von 106,2. Damit ist der heutige Freitag „Tag 1 über 100". Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Die Zahl der Todesfälle ist auf 153 gestiegen. Verstorben ist ein 55-jähriger Mann, der zu Hause gewohnt hatte.

In unserer Pressemitteilung vom Montag hatten wir je einen positiven Schnelltest aus vier Schulen und einem Kindergarten vermeldet. In allen fünf Fällen hat sich das Ergebnis bei einem anschließenden PCR-Test bestätigt. Quarantänemaßnahmen mussten heute auch bei je einer Gruppe der Johanniter-Kinderhäuser in Schwandorf und Wackersdorf verfügt werden.

Bei Genesenen reicht eine Impfung

Uns wurde berichtet, dass in Geschäften Zweifel zu der konkreten Umsetzung der Erleichterungen für Geimpfte und Genesene bestünden. Wir weisen deshalb erneut darauf hin, dass als vollständig geimpft nicht nur Personen gelten, bei denen die Impfserie nach zweimaliger Impfung abgeschlossen ist, sondern auch Personen, die nach einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Infektion und erfolgter Genesung eine Impfdosis erhalten haben. Diese Personen haben ihren Status durch Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses und eines Nachweises für eine Impfung zu belegen.

Neue Regelungen für die Einreise

Eine neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege regelt eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, wenn die Person sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreist. Mit Wirkung vom gestrigen Feiertag hat auch das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung erlassen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen empfehlen wir allen, die die Grenze überqueren wollen oder müssen, sich über die jeweils gültigen Vorgaben entsprechend zu informieren, zum Beispiel auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html oder https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst