Tempo 20 und 30 für die Schwandorfer Innenstadt

In weiten Teilen der Schwandorfer Innenstadt gilt künftig eine Tempo-20-Zone, vereinzelt auch eine Tempo-30-Zone. Das hat der Verkehrsausschuss am Mittwoch beschlossen.

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Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schwandorfer Innenstadt werden vereinheitlicht. In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Verkehrsausschuss einstimmig entschieden, sich bei großen Teilen der Kernstadt an der neuen Friedrich-Ebert-Straße zu orientieren. Nach der Fertigstellung wird diese als sogenannter „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen, erklärte Ordnungsamtsleiter Stefan Schamberger – die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt dann bei 20 km/h. Außer auf die Friedrich-Ebert-Straße soll das in Zukunft auf 16 weitere Straßen zutreffen, die gleichzeitig als Bereiche mit einem eingeschränkten Halteverbot eingestuft werden sollen.

Dabei handelt es sich um die Breite Straße, die Stadtmauergasse, den Adolf-Kolping-Platz, die innere Ettmannsdorfer Straße, die Brauhaus- und die Rathausstraße, die nördliche Bahnhofsstraße, die Schweigerstraße, den Unteren Markplatz, die Spitalstraße, die Blasturm- und die Berggasse, die Nürnberger Straße zwischen Beerkreuzung und Markplatz sowie die Spitzweg- und die Weinbergstraße. Auf Anregung der Stadträte wurde außerdem die Klosterstraße aufgenommen, weil dort eine private Schule ansässig ist. Im Sinne der Schüler soll diese ebenfalls beschränkt werden, um ein höheres Maß an Sicherheit für die Kinder anzubieten.

Neben diesen 16 Straßen hat der Verkehrsausschuss auch entschieden, die bestehenden Tempo-30-Zonen auszuweiten. Bislang gilt diese Begrenzung in der Klosterstraße, der Höflingerstraße, der Dr.-Martin-Luther-Straße, der Schützenstraße, der Eisenhartstraße und der Augustinstraße. Während die Klosterstraße nun herausfällt, werden fortan die südliche Bahnhofsstraße, die Postgartenstraße, die Paststraße und die Nagelschmiedgasse hinzukommen. Die Liste der 30er-Zonen in der Innenstadt wird damit um vier auf dann neun Straßen anwachsen. Auch sie wie werden – wie die neuen Tempo-20-Zonen – jeweils als Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot ausgewiesen.

Mit dieser Neuregelung leiste man einen Beitrag, um die unübersichtliche Situation zu entwirren, sagte Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU). Denn: „Bisher kannte sich ja keiner mehr aus, was genau wo gilt.“ Tatsächlich ist das keine Übertreibung, wie das Beispiel der Breite Straße zeigt: Eigentlich war diese immer ein verkehrsberuhigter Bereich, das heißt: mehr als Schrittgeschwindigkeit war dort nicht zulässig. Doch als das Ordnungsamt eine Messung durchführen ließ, musste man feststellen, dass diese Begrenzung „selbst von vernünftigen Verkehrsteilnehmern“ nicht akzeptiert werde. Im Durchschnitt habe man eine Geschwindigkeit von 25 km/h festgestellt, offenbar aus dem Grund, weil kaum ein Fahrzeugführer um die Begrenzung wusste.

Ob die Akzeptanz eintritt, die sich OB Feller für die neuen Regelungen erhofft, bleibt freilich abzuwarten. Die beratenden Mitglieder und die Stadträte jedenfalls waren überzeugt: Nach der Klärung kleinerer Detailfragen segneten sie die Vorschläge einstimmig ab. Alles weitere wird sich dann zeigen, sobald die Regelungen greifen: Voraussichtlich wird das bis zur Freigabe der Friedrich-Ebert-Straße am 10. Dezember der Fall sein.

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