Freudenberg. Ein 70-jähriger Rentner stellte am Donnerstagabend, gegen 22:00 Uhr, einen total beschädigten VW-Golf neben der Staatsstraße 2239 fest, ca. 500 m vor dem Ortsbeginn Freudenberg/Wutschdorf. Es befanden sich jedoch keine Personen mehr im Fahrzeug und so verständigte er die Polizei.


An der Unfallstelle fanden die Beamten frische Unfallspuren, nur ein Fahrer war nicht auffindbar. Da keine Notrufe eingegangen waren, überprüften die Beamten die umliegenden Krankenhäuser und wurden in Amberg fündig. Und klärten die Hintergründe auf:

Gegen 21:30 Uhr waren drei Fahrzeuge, besetzt mit insgesamt sechs Heranwachsenden, von Hainstetten Richtung Freudenberg gefahren. Nach einer Rechtskurve kam der 21-jährige Fahrer des verunglückten VW Golfs nach rechts von der Fahrbahn ab und schlug in einem Graben auf. Auf einer Strecke von ca. 100 m überschlug er sich mehrfach am Graben entlang und kam dann auf der Fahrbahn wieder zum Stehen. Im Fahrzeug befand sich dazu ein 22-jähriger Beifahrer, und beide wurden nach ersten Erkenntnissen nur mittelschwer verletzt. 

Die hinter dem verunfallten Fahrzeug fahrenden Bekannten der beiden Verunfallten kamen ihren Freunden zu Hilfe. Das große Problem, der Unfallfahrer war alkoholisiert und die Option, die Polizei und den Notarzt zu verständigen, schied für die Beteiligten aus. So beschloss man gemeinschaftlich, dass eine 19-Jährige die beiden Verletzten ins Krankenhaus fährt und der Rest der Gemeinschaft schob das Autowrack in eine nahe Feldeinfahrt.

Danach wurden die amtlichen Kennzeichen abmontiert und die Fahrzeugpapiere entnommen. Ein Kennzeichen mussten die Heranwachsenden erst suchen, da es beim Unfall vom Fahrzeug gerissen worden war. So sollte der vermutlich alkoholbedingte Unfall verschleiert werden, was dann doch nicht gelang. 

Aufgrund der Alkoholisierung von ca. 0,9 Promille wird gegen den 21-Unfallfahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs - infolge Alkohols und fahrlässiger Körperverletzung bei dem Verkehrsunfall ermittelt. Des Weiteren werden noch umfangreiche Ermittlungen wegen Strafvereitelung geführt, denn der sich zugetragenen Sachverhalt stellt kein Kavaliersdelikt oder „Freundschaftsdienst" dar, sondern wird strafrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten haben.