Regensburg. Vor wenigen Tagen überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden ein Bauvorhaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Auf der Baustelle trafen die Beamten insgesamt 16 Arbeitnehmer an.

Personen aus sogenannten Drittländern benötigen für die Ausübung einer Beschäftigung jedoch einen Aufenthaltstitel, der sie zur gewerblichen Tätigkeitsaufnahme in ganz Deutschland berechtigt. Vor Beginn ihrer Arbeitsaufnahme legitimierten sich sieben Arbeiter bei der Bauleitung allerdings mit Ausweisdokumenten eines EU-Staates.

Während der Kontrollmaßnahmen wurde den erfahrenen Zöllnern schnell klar, dass es sich bei den besagten Arbeitnehmern nicht um EU-Bürger handeln könne.

Letztlich übergaben die betroffenen Personen den Zöllnern ihre Ausweispapiere, aus denen hervorging, dass es sich um Bürger aus Drittländern handelt.

In den vorgelegten Dokumenten befanden sich keinerlei gültige Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse.

Gegen die sieben Arbeitnehmer leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung ein.

Die umfassenden strafprozessualen Maßnahmen erfolgten unter Federführung der zuständigen Staatsanwaltschaft Weiden sowie in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Weiden. Hier liegt auch die abschließende Sachbearbeitung der Ausländerdelikte sowie der anzunehmenden Urkundenfälschungen.

Der Arbeitgeber muss sich wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung verantworten.