Maßnahme Ostbayernring: Auslegung der Planänderungsunterlagen

Schwandorf/Etzenricht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen Etzenricht (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) und Schwandorf hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT seine optimierten Planungsunterlagen eingereicht.


Die Planänderungen umfassen hauptsächlich kleinräumige Verschiebungen einzelner Masten, die den Abstand des neuen Ostbayernrings zur Wohnbebauung erhöhen.

Ab dem 26. Januar 2022 werden die überarbeiteten Planungen auf der Website der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht und für einen Monat in den betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt.

Bei einer Einsichtnahme in den betroffenen Städten und Gemeinden müssen deren pandemiebedingte Zutritts- und Hygieneregelungen beachtet werden.

Zu den Änderungen können Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT seit der Onlinekonsultation im Sommer 2020 alle eingegangenen Einwände und Stellungnahmen sorgfältig gesichtet und geprüft. In der Folge hat TenneT diese, insofern keine gewichtigen Gründe dagegensprechen, in die ursprünglichen Planungen eingearbeitet. Die daraus resultierenden Planänderungsunterlagen wurden nun als sogenannte Deckblattunterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als verfahrensführende Behörde eingereicht.

Hintergrund des Deckblattverfahrens

Das Deckblattverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Es ist durchaus üblich, dass sich bei einem großen Projekt wie dem Ostbayernring im Laufe der Zeit Änderungen gegenüber den ursprünglich eingereichten Plänen ergeben. So kann es unter anderem zu kleinräumigen Verschiebungen der geplanten Standorte einzelner Masten oder zu weiteren kleineren Anpassungen im Vergleich zur ursprünglichen Planung kommen. All diese Änderungen, die sich seit dem Erörterungstermin aus planerischer Sicht unter anderem aufgrund der eingereichten Stellungnahmen und Einwände ergeben haben, werden in den sogenannten Deckblattunterlagen festgehalten.

Zumeist umfassen solche aber nur wenige grundlegende Änderungen am geplanten Trassenverlauf. So sind es auch beim neuen Ostbayernring im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf vor allem kleinräumige Änderungen, die im Rahmen der Deckblattunterlagen in das Verfahren eingebracht werden.

Zentrale Planungsänderungen im Detail

Die Planänderungen im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf umfassen hauptsächlich kleinräumige Verschiebungen einzelner Masten, die an vielen Stellen den Abstand der Stromtrasse zur Wohnbebauung erhöhen. Die Verschiebungen betreffen insbesondere den Bereich um den Ortsteil Irlaching (Stadt Schwandorf), um den Stadtteil Krondorf (Stadt Schwandorf) sowie den Bereich zwischen den Gemeinden Luhe-Wildenau und Wernberg-Köblitz.

Auslegung der Planänderungsunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten

Ab dem 26. Januar 2022 werden die von TenneT erarbeiteten Deckblattunterlagen auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht. Parallel dazu wird eine öffentliche Auslegung der Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot vom 26. Januar 2022 bis zum 25. Februar 2022 in den betroffenen Gemeinden und Städten realisiert. Hierbei sind die pandemiebedingten Zutritts- und Hygieneregelungen der jeweiligen Städte und Gemeinden zu beachten.

Zur Auslegung der Deckblattunterlagen sieht die Regierung der Oberpfalz eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Planungen vor. Grundsätzlich besteht hier für alle Träger öffentlicher Belange sowie für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände zu den Planungsänderungen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Hierbei müssen die behördlich festgelegten Fristen berücksichtigt werden. Diese werden durch die Regierung der Oberpfalz festgelegt. Erstmalige Einwendungen gegen die von den Änderungen nicht berührten Teile des Plans können nicht erhoben werden. Die Stellungnahmen aus der vorangegangenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die unveränderte Teile der Planung betreffen, finden in der Abwägung der verfahrensführenden Behörde selbstverständlich weiterhin Berücksichtigung.

Nächste Schritte

Nach der Auslegung der Deckblattunterlagen und der gebotenen Beteiligungsmöglichkeit prüft TenneT die eingegangenen Stellungnahmen. Sollten sich daraus keine weiteren Planungsänderungen ergeben, steht dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf für den Bau des neuen Ostbayernrings nichts mehr entgegen.

Den Planfeststellungsbeschluss erwartet TenneT für den Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf Mitte des Jahres 2022. Er wird durch die Regierung der Oberpfalz erteilt. Mit dem positiven Beschluss zu den optimierten Planungsunterlagen erhält das Ersatzneubauprojekt Ostbayernring dann auch das Baurecht für den betreffenden Abschnitt. Die Bauphase kann dann voraussichtlich ebenfalls ab Mitte des Jahres beginnen.

Tennet

TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.500 Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und Deutschland bieten wir eine zuverlässige und sichere Stromversorgung für 42 Millionen Endverbraucher. Wir erzielen mit fast 5.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro. Gleichzeitig sind wir einer der größten Investoren in nationale und grenzübergreifende Übertragungsnetze an Land und auf See, die die Energiewende ermöglichen. Als verantwortungsbewusstes, engagiertes und vernetztes Unternehmen handeln wir dabei mit Blick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft.

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