Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass ein Geschäftsmann aus dem Raum Regensburg über einen Zeitraum von über vier Jahren mehrere Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Der Unternehmer zahlte einigen Arbeitnehmern einen Teil des Lohns schwarz aus, andere erhielten den kompletten Lohn schwarz ausbezahlt. 

Seinen Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Arbeitgeber nicht nach. Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von insgesamt ca. 76.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldauflage von 15.000 Euro.

Zusätzlich muss der Verurteilte für die Verfahrenskosten und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.